Für Hausrat außerhalb der ständigen Wohnung gelten in der Hausratversicherung Best Selection der Janitos Versicherung besondere Regeln: Bestimmte Wertsachen sind in nicht ständig bewohnten Gebäuden wie Wochenend- oder Ferienhäusern sowie in Zweitwohnungen vom Versicherungsschutz ausgenommen. Welche Gegenstände genau betroffen sind, zeigt dieser Überblick.
Im Tarif Hausratversicherung Best Selection der Janitos Versicherung gilt für Hausrat außerhalb der ständigen Wohnung Folgendes:
Abweichend von Abschnitt A 6 VHB 2010 sind nicht versichert:
In Wochenend-, Ferien-, Land-, Jagd-, Garten- und Weinberghäusern sowie in sonstigen nicht ständig bewohnten Gebäuden:
- Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge
- Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstiger Wertpapiere
- Schmucksachen, Edelsteine, Perlen
- Briefmarken, Telefonkartensammlungen, Münzen und Medaillen
- alle Sachen aus Silber, Gold oder Platin
- Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins
- Kunstgegenstände (z. B. Gemälde, Collagen, Zeichnungen, Grafiken und Plastiken)
- Schusswaffen
- Foto-, Film- und andere optische Apparate
- sonstige Sachen, die über 100 Jahre alt sind (Antiquitäten), jedoch mit Ausnahme von Möbelstücken
In Zweitwohnungen in ständig bewohnten Gebäuden:
- Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge
- Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstiger Wertpapiere
- Schmucksachen, Edelsteine, Perlen
- Briefmarken, Telefonkartensammlungen, Münzen und Medaillen
- alle Sachen aus Gold oder Platin
- Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins
- Kunstgegenstände (z. B. Gemälde, Collagen, Zeichnungen, Grafiken und Plastiken)
Was bedeutet das konkret?
Wer Hausrat außerhalb der eigenen dauerhaft bewohnten Wohnung lagert, muss beachten, dass hochwertige Wertsachen dort nicht in vollem Umfang mitversichert sind. In nur zeitweise genutzten Gebäuden wie Ferien- oder Wochenendhäusern gilt der Ausschluss besonders umfassend und betrifft dort zusätzlich etwa Schusswaffen, optische Apparate und Antiquitäten. In Zweitwohnungen, die sich in ständig bewohnten Gebäuden befinden, ist der Kreis der ausgeschlossenen Gegenstände etwas enger gefasst. Diese Übersicht ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Sind Wertsachen in einem Ferienhaus mitversichert?
Nein. In Wochenend-, Ferien-, Land-, Jagd-, Garten- und Weinberghäusern sowie in sonstigen nicht ständig bewohnten Gebäuden sind unter anderem Bargeld, Schmuck, Edelsteine, Sachen aus Silber, Gold oder Platin, Pelze und Kunstgegenstände nicht versichert.
Was gilt für Hausrat in einer Zweitwohnung?
In Zweitwohnungen in ständig bewohnten Gebäuden sind unter anderem Bargeld, Schmuck, Edelsteine, Sachen aus Gold oder Platin, Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins sowie Kunstgegenstände nicht versichert.
Sind Antiquitäten im Ferienhaus vom Schutz ausgenommen?
In nicht ständig bewohnten Gebäuden sind sonstige Sachen, die über 100 Jahre alt sind (Antiquitäten), nicht versichert – mit Ausnahme von Möbelstücken.
Besteht ein Unterschied zwischen Ferienhaus und Zweitwohnung?
Ja. In nicht ständig bewohnten Gebäuden sind zusätzlich Sachen aus Silber, Schusswaffen sowie Foto-, Film- und andere optische Apparate ausgeschlossen, die bei Zweitwohnungen in ständig bewohnten Gebäuden nicht in der Ausschlussliste genannt sind.
Dokumentversion: 2024.07