In der Hausratversicherung Best Selection der Janitos Versicherung gelten für eingelagerte Hausratgegenstände besondere Regeln: Bestimmte Wertsachen wie Bargeld, Schmuck, Pelze, Kunstgegenstände oder Antiquitäten sind im eingelagerten Zustand vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Von eingelagerten Hausratgegenständen sind nicht versichert:
- Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge
- Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere
- Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Silber, Gold oder Platin
- Pelze
- handgeknüpfte Teppiche und Gobelins
- Kunstgegenstände (z. B. Gemälde, Collagen, Zeichnungen, Graphiken und Plastiken)
- Schusswaffen
- Foto- und optische Apparate
- sonstige Sachen, die über 100 Jahre alt sind (Antiquitäten), jedoch mit Ausnahme von Möbelstücken
Was bedeutet das konkret?
Wenn Hausratgegenstände eingelagert werden, besteht für einen Teil der Wertsachen kein Versicherungsschutz. Dazu zählen unter anderem Geld, Wertpapiere, Schmuck und Edelmetalle, Pelze, wertvolle Teppiche, Kunstwerke, Schusswaffen sowie Foto- und optische Geräte. Auch Antiquitäten über 100 Jahre sind ausgenommen – Möbelstücke bilden hier jedoch eine Ausnahme und bleiben eingeschlossen.
Häufige Fragen
Sind Bargeld und Wertpapiere bei Einlagerung versichert?
Nein. Bargeld, auf Geldkarten geladene Beträge, Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere sind von den eingelagerten Hausratgegenständen nicht versichert.
Gilt der Ausschluss auch für Schmuck und Edelmetalle?
Ja. Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Silber, Gold oder Platin sind bei eingelagerten Hausratgegenständen nicht versichert.
Wie werden Antiquitäten behandelt?
Sonstige Sachen, die über 100 Jahre alt sind (Antiquitäten), sind nicht versichert. Ausgenommen von diesem Ausschluss sind jedoch Möbelstücke.
Sind Kunstgegenstände und Pelze bei Einlagerung mitversichert?
Nein. Kunstgegenstände (z. B. Gemälde, Collagen, Zeichnungen, Graphiken und Plastiken), Pelze sowie handgeknüpfte Teppiche und Gobelins gehören zu den nicht versicherten eingelagerten Hausratgegenständen.
Inhalte aus: Dokumentversion: 2024.07