Wenn Kinder aus dem elterlichen Haushalt ausziehen, bietet die Janitos Versicherung in der Hausratversicherung Best Selection eine wertvolle Übergangslösung: Bei der erstmaligen Gründung eines eigenen Haushalts in Deutschland besteht für 12 Monate Versicherungsschutz nach den allgemeinen Bedingungen – auch für Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder.
Soweit nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht, gewährt der Versicherer bei erstmaliger Haushaltsgründung der Kinder des Versicherungsnehmers (auch Stief-, Adoptiv- oder Pflegekinder) in Deutschland für die Dauer von 12 Monaten Versicherungsschutz nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen. Danach erlischt der Versicherungsschutz.
Die Entschädigung ist auf insgesamt 50 % der Versicherungssumme begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Zieht ein Kind zum ersten Mal in einen eigenen Haushalt, kann dieser Hausrat für eine Übergangszeit über die Versicherung der Eltern mitversichert sein. Der Schutz gilt in Deutschland und läuft nach einem Jahr aus. Er greift nur, wenn nicht bereits eine andere Versicherung besteht, und ist der Höhe nach auf einen Anteil der Versicherungssumme beschränkt.
Häufige Fragen
Wie lange gilt der Versicherungsschutz bei erstmaliger Haushaltsgründung?
Der Versicherungsschutz besteht für die Dauer von 12 Monaten. Danach erlischt er.
Welche Kinder sind mitversichert?
Mitversichert sind die Kinder des Versicherungsnehmers, einschließlich Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder.
Bis zu welcher Höhe wird entschädigt?
Die Entschädigung ist auf insgesamt 50 % der Versicherungssumme begrenzt.
Gilt der Schutz auch bei bestehender eigener Versicherung?
Nein. Der Versicherungsschutz wird nur gewährt, soweit nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht.
Wo gilt der Versicherungsschutz?
Der Schutz gilt bei erstmaliger Haushaltsgründung in Deutschland nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Dokumentversion: 2024.07