Bei der Janitos Versicherung greift die Hausratversicherung auch dann, wenn nach einem Versichererwechsel unklar bleibt, wann ein Schaden genau eingetreten ist – entscheidend ist, in welche Vertragslaufzeit die Schadenmeldung fällt. So bleiben Sie beim Wechsel des Versicherers geschützt.
Tritt nach einem Wechsel des Hausratversicherers ein Schaden ein, dessen genauen Zeitpunkt des Schadeneintritts der Versicherungsnehmer auch durch ein Gutachten nicht bestimmen kann, so tritt die Janitos Versicherung AG in die Schadenregulierung ein, wenn der Eingang der Schadenmeldung in die Vertragslaufzeit (gemäß Abschnitt B 2 VHB 2010) der Janitos Versicherung AG fällt.
Sofern sich herausstellt, dass der Schadenfall bereits einem anderen Versicherer gemeldet wurde, behält sich die Janitos Versicherung AG Regressansprüche gegen diesen vor.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie Ihren Hausratversicherer wechseln und später ein Schaden auftritt, dessen genauer Eintrittszeitpunkt sich nicht feststellen lässt, kümmert sich Janitos um die Regulierung – vorausgesetzt, Ihre Schadenmeldung geht während der Laufzeit Ihres Janitos-Vertrags ein. Zeigt sich, dass der Schaden bereits bei einem früheren Versicherer gemeldet wurde, kann Janitos sich das Geld dort zurückholen.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn der Zeitpunkt des Schadeneintritts nicht bestimmbar ist?
Kann der Versicherungsnehmer den genauen Zeitpunkt des Schadeneintritts auch durch ein Gutachten nicht bestimmen, tritt die Janitos Versicherung AG in die Schadenregulierung ein, wenn der Eingang der Schadenmeldung in ihre Vertragslaufzeit fällt.
Welche Voraussetzung gilt für die Schadenregulierung durch Janitos?
Der Eingang der Schadenmeldung muss in die Vertragslaufzeit der Janitos Versicherung AG gemäß Abschnitt B 2 VHB 2010 fallen.
Was gilt, wenn der Schaden bereits einem anderen Versicherer gemeldet wurde?
Sofern sich herausstellt, dass der Schadenfall bereits einem anderen Versicherer gemeldet wurde, behält sich die Janitos Versicherung AG Regressansprüche gegen diesen vor.
Gilt der Schutz auch nach einem Versichererwechsel?
Ja, die Regelung betrifft ausdrücklich den Fall, dass nach einem Wechsel des Hausratversicherers ein Schaden eintritt.
Inhalte aus: Dokumentversion: 2024.07