In der Hausratversicherung Best Selection der Janitos Versicherung sind bestimmte Schäden vom Versicherungsschutz ausgeschlossen – etwa bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Krieg, Kernenergie oder bereits bekannten Mängeln. Hier erfahren Sie, für welche Risiken keine Entschädigung geleistet wird.
Der Versicherer leistet ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen keine Entschädigung für Schäden:
- durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der begünstigten Personen
- durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion, Aufstand oder innere Unruhen;
- durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen,
- durch Mängel, die bei Abschluss der Versicherung bereits vorhanden waren und der begünstigten Person bekannt sein mussten;
- an elektrischen und elektronischen Geräten sowie an Stromverbrauchszählern
- außerhalb des versicherten Hausstandes und für Schäden, bei denen der Begünstigte nicht der Träger des Risikos (Gefahrguttragung) ist.
Was bedeutet das konkret?
Risikoausschlüsse legen fest, für welche Ereignisse die Hausratversicherung Best Selection keine Leistung erbringt. Dazu zählen unter anderem Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, sowie Schäden durch Krieg, innere Unruhen oder Kernenergie. Auch bereits bei Vertragsabschluss bekannte Mängel und bestimmte Schäden an elektrischen Geräten oder außerhalb des Hausstandes sind nicht abgedeckt. Diese Erläuterung dient nur als unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich ist der Wortlaut oben.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch grobe Fahrlässigkeit versichert?
Nein. Für Schäden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der begünstigten Personen wird keine Entschädigung geleistet.
Zahlt die Versicherung bei Kriegsereignissen?
Nein. Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion, Aufstand oder innere Unruhen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Sind Schäden durch Kernenergie abgedeckt?
Nein. Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen werden nicht entschädigt.
Was gilt bei Mängeln, die schon vor Vertragsabschluss bestanden?
Für Mängel, die bei Abschluss der Versicherung bereits vorhanden waren und der begünstigten Person bekannt sein mussten, wird keine Entschädigung geleistet.
Sind Schäden an elektrischen Geräten versichert?
Für Schäden an elektrischen und elektronischen Geräten sowie an Stromverbrauchszählern leistet der Versicherer keine Entschädigung.
Inhalte aus: Dokumentversion: 2024.07