Bei der Janitos Versicherung profitieren Sie in der Hausratversicherung Best Selection von einer verlängerten Meldefrist beim Wohnungswechsel: Auch am neuen Versicherungsort besteht uneingeschränkter Versicherungsschutz, selbst wenn der Umzugsbeginn nicht unmittelbar gemeldet wird – der Unterversicherungsverzicht bleibt dabei gültig.
Im Tarif Hausratversicherung Best Selection gilt für die verlängerte Meldefrist bei Wohnungswechsel folgendes:
Abweichend von Abschnitt A 11.1 VHB 2010 besteht uneingeschränkt Versicherungsschutz auch am neuen Versicherungsort, wenn der Beginn des Umzugs dem Versicherer nicht unmittelbar mitgeteilt wird.
- Im Schadenfall wird die vereinbarte Versicherungssumme zugrunde gelegt.
- Ein vereinbarter Unterversicherungsverzicht verliert seine Gültigkeit nicht.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie umziehen, ist Ihr Hausrat auch in der neuen Wohnung geschützt – und zwar selbst dann, wenn Sie den Umzug nicht sofort gemeldet haben. Diese Regelung geht über die Vorgaben des Abschnitts A 11.1 VHB 2010 hinaus. Kommt es zu einem Schaden, gilt die vereinbarte Versicherungssumme, und ein vereinbarter Unterversicherungsverzicht bleibt weiterhin bestehen.
Häufige Fragen
Bin ich am neuen Versicherungsort auch dann geschützt, wenn ich den Umzug nicht sofort melde?
Ja. Abweichend von Abschnitt A 11.1 VHB 2010 besteht uneingeschränkt Versicherungsschutz auch am neuen Versicherungsort, wenn der Beginn des Umzugs dem Versicherer nicht unmittelbar mitgeteilt wird.
Welche Versicherungssumme gilt im Schadenfall?
Im Schadenfall wird die vereinbarte Versicherungssumme zugrunde gelegt.
Bleibt der Unterversicherungsverzicht bei einem Wohnungswechsel bestehen?
Ja. Ein vereinbarter Unterversicherungsverzicht verliert seine Gültigkeit nicht.
In welchem Tarif gilt diese Regelung?
Diese Regelung gilt in der Hausratversicherung der Janitos Versicherung im Tarif Hausratversicherung Best Selection.
Dokumentversion: 2024.07