Die Janitos Versicherung sichert in der Hausratversicherung Best Selection mit der Versehensklausel ab, dass der Versicherungsschutz auch dann bestehen bleibt, wenn eine Anzeige oder Obliegenheit versehentlich unterlassen oder fahrlässig unrichtig abgegeben wurde – vorausgesetzt, das Versäumnis wird nach dem Erkennen unverzüglich nachgeholt.
Versicherungsschutz trotz versehentlicher Obliegenheitsverletzung:
Unterlässt der Versicherungsnehmer eine ihm obliegende Anzeige oder gibt er fahrlässig die Anzeige unrichtig ab oder unterlässt er fahrlässig die Erfüllung einer sonstigen Obliegenheit, besteht weiterhin Versicherungsschutz. Voraussetzung ist:
- Der Versicherungsnehmer weist nach, dass das Versäumnis nur auf einem Versehen beruht.
- Das Versäumnis wird nach dem Erkennen unverzüglich nachgeholt.
Handelt es sich um die Anzeige eines Umstandes, aufgrund dessen eine Zuschlagsprämie zu entrichten ist, so hat der Versicherungsnehmer die Zuschlagsprämie ab dem Zeitpunkt zu entrichten, an dem der Umstand eingetreten ist.
Die in § 195 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) festgelegte Verjährungsfrist oder ein vereinbartes Kündigungsrecht wird durch die vorstehende Versehensklausel nicht berührt.
Was bedeutet das konkret?
Die Versehensklausel ist eine Absicherung für den Fall, dass Ihnen versehentlich ein Fehler unterläuft: Wenn Sie eine erforderliche Meldung vergessen, fahrlässig falsch machen oder eine andere Pflicht nicht erfüllen, verlieren Sie den Versicherungsschutz nicht automatisch. Wichtig ist, dass es sich wirklich nur um ein Versehen handelt und Sie den Fehler nach dem Bemerken sofort korrigieren. War für den betreffenden Umstand ein Prämienzuschlag fällig, zahlen Sie diesen rückwirkend ab dem Zeitpunkt, ab dem der Umstand eingetreten ist.
Häufige Fragen
Bleibt der Versicherungsschutz bei einem versehentlichen Fehler bestehen?
Ja. Wenn der Versicherungsnehmer eine Anzeige versehentlich unterlässt, fahrlässig unrichtig abgibt oder eine sonstige Obliegenheit fahrlässig nicht erfüllt, besteht weiterhin Versicherungsschutz – sofern er nachweist, dass das Versäumnis nur auf einem Versehen beruht.
Welche Voraussetzung muss erfüllt sein, damit die Versehensklausel greift?
Der Versicherungsnehmer muss nachweisen, dass das Versäumnis nur auf einem Versehen beruht, und die Anzeige oder Obliegenheit nach dem Erkennen unverzüglich nachholen.
Was gilt, wenn für den Umstand eine Zuschlagsprämie fällig ist?
Handelt es sich um die Anzeige eines Umstandes, aufgrund dessen eine Zuschlagsprämie zu entrichten ist, hat der Versicherungsnehmer die Zuschlagsprämie ab dem Zeitpunkt zu entrichten, an dem der Umstand eingetreten ist.
Beeinflusst die Versehensklausel die Verjährungsfrist oder ein Kündigungsrecht?
Nein. Die in § 195 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) festgelegte Verjährungsfrist oder ein vereinbartes Kündigungsrecht wird durch die Versehensklausel nicht berührt.