Die Janitos Versicherung schützt im Tarif Best Selection der Hausratversicherung den Hausrat am ständigen Hauptwohnsitz in Deutschland – für den Versicherungsnehmer und alle Personen, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben. Erfahren Sie, welche Räume und Flächen dazugehören und welcher Stellplatz ausgenommen ist.
In der Hausratversicherung der Janitos Versicherung gilt im Tarif Hausratversicherung Best Selection folgendes für den versicherten Hausrat:
Versicherungsschutz besteht für den Hausrat am ständigen Hauptwohnsitz des Versicherungsnehmers in Deutschland sowie derjenigen Personen, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben.
Was ist der Hauptwohnsitz?
Hauptwohnsitz ist die bei der zuständigen Meldebehörde als Hauptwohnung im Sinne von § 12 Melderechtsrahmengesetz gemeldete Wohneinheit in Deutschland. Dazu zählen:
- Mietwohnung
- Eigentumswohnung
- gemietetes oder selbstgenutztes EFH ohne Einliegerwohnung
Eingeschlossen sind außerdem die zugehörigen:
- Balkone, Loggien und Dachterrassen
- Keller- und Speicherräume
- Garagen
Was gehört nicht zum Hauptwohnsitz?
Nicht zum Hauptwohnsitz gehören dagegen Stellplätze innerhalb von Sammelgaragen.
Was bedeutet das konkret?
Versichert ist Ihr Hausrat an dem Ort, an dem Sie mit Hauptwohnsitz in Deutschland gemeldet sind – gemeinsam mit allen Personen, die in Ihrem Haushalt leben. Neben der eigentlichen Wohnung oder dem Haus zählen auch Nebenflächen wie Balkon, Keller, Speicher oder Garage dazu. Nur einzelne Stellplätze in einer Sammelgarage sind von diesem Schutz ausgenommen.
Häufige Fragen
Wo besteht Versicherungsschutz für meinen Hausrat?
Der Versicherungsschutz besteht für den Hausrat am ständigen Hauptwohnsitz des Versicherungsnehmers in Deutschland sowie der Personen, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben.
Was gilt als Hauptwohnsitz?
Hauptwohnsitz ist die bei der zuständigen Meldebehörde als Hauptwohnung im Sinne von § 12 Melderechtsrahmengesetz gemeldete Wohneinheit in Deutschland – etwa eine Mietwohnung, Eigentumswohnung oder ein gemietetes bzw. selbstgenutztes EFH ohne Einliegerwohnung.
Sind Keller, Balkon und Garage mitversichert?
Ja, zum Hauptwohnsitz gehören die zugehörigen Balkone, Loggien, Dachterrassen, Keller- und Speicherräume sowie Garagen.
Ist ein Stellplatz in einer Sammelgarage mitversichert?
Nein, Stellplätze innerhalb von Sammelgaragen gehören nicht zum Hauptwohnsitz.
Inhalte aus: Dokumentversion: 2024.07