In der Hausratversicherung Best Selection der Janitos Versicherung gilt ein Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Sicherheitsvorschriften unter bestimmten Voraussetzungen nicht als Verstoß – etwa bei vorliegender behördlicher Genehmigung oder bei vorübergehenden Bau-, Umbau- und Reparaturarbeiten.
In der Hausratversicherung der Janitos Versicherung gilt im Tarif Hausratversicherung Best Selection folgendes für Abweichen von Sicherheitsvorschriften:
In Erweiterung von Abschnitt B 8.1.1 VHB 2010 gilt:
- Das Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Sicherheitsvorschriften gilt nicht als Verstoß gegen die Sicherheitsvorschriften, sofern und solange eine entsprechende behördliche Genehmigung vorliegt.
- Das vorübergehende Abweichen von Sicherheits- und Betriebsvorschriften bei Bau-, Umbau- und Reparaturarbeiten auf dem Grundstück, auf dem die versicherte Wohnung liegt, gilt nicht als Verstoß gegen die Sicherheitsvorschriften, sofern und solange das Abweichen durch zwingende technische Gründe veranlasst ist und bei Durchführung der Arbeiten die gebotene erhöhte Sorgfalt beachtet wird.
Was bedeutet das konkret?
In bestimmten Situationen wird ein Abweichen von Sicherheitsvorschriften nicht als Verstoß gewertet. Das gilt einerseits, wenn dafür eine behördliche Genehmigung vorliegt, und andererseits vorübergehend bei Bau-, Umbau- und Reparaturarbeiten auf dem Grundstück der versicherten Wohnung – vorausgesetzt, es liegen zwingende technische Gründe vor und es wird mit erhöhter Sorgfalt gearbeitet.
Häufige Fragen
Gilt ein Abweichen von Sicherheitsvorschriften mit behördlicher Genehmigung als Verstoß?
Nein. Das Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Sicherheitsvorschriften gilt nicht als Verstoß gegen die Sicherheitsvorschriften, sofern und solange eine entsprechende behördliche Genehmigung vorliegt.
Wie ist ein Abweichen bei Bau- und Reparaturarbeiten geregelt?
Das vorübergehende Abweichen von Sicherheits- und Betriebsvorschriften bei Bau-, Umbau- und Reparaturarbeiten auf dem Grundstück, auf dem die versicherte Wohnung liegt, gilt nicht als Verstoß – sofern und solange das Abweichen durch zwingende technische Gründe veranlasst ist und bei Durchführung der Arbeiten die gebotene erhöhte Sorgfalt beachtet wird.
Welche Voraussetzungen gelten bei einem vorübergehenden Abweichen wegen Bauarbeiten?
Das Abweichen muss durch zwingende technische Gründe veranlasst sein, und bei Durchführung der Arbeiten muss die gebotene erhöhte Sorgfalt beachtet werden.
Auf welchen Abschnitt bezieht sich diese Regelung?
Die Regelung gilt in Erweiterung von Abschnitt B 8.1.1 VHB 2010.
Dokumentversion: 2024.07