Beim Regressverzicht der Janitos Versicherung in der Hausratversicherung Best Selection verzichtet der Versicherer auf Ansprüche gegen Angehörige oder im Haushalt beschäftigte Personen, wenn der Versicherungsnehmer dies ausdrücklich wünscht – mit klaren Ausnahmen.
Steht dem Versicherungsnehmer ein Anspruch auf Schadenersatz gegen einen Angehörigen oder gegen eine im Haushalt bzw. am Versicherungsort beschäftigte Person zu und geht der Anspruch auf die Janitos Versicherung AG über, so verzichtet der Versicherer auf eine Geltendmachung dieses Anspruches, wenn der Versicherungsnehmer dies ausdrücklich wünscht.
Ausnahmen vom Regressverzicht:
Der Versicherer wird jedoch nicht auf seine Ansprüche verzichten, wenn eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt:
- Der Angehörige bzw. die im Haushalt / am Versicherungsort beschäftigte Person kann die Ansprüche über seine Haftpflichtversicherung geltend machen.
- Der Schaden wurde vorsätzlich verursacht.
Was bedeutet das konkret?
Verursacht ein Angehöriger oder eine im Haushalt beschäftigte Person einen Schaden, kann der Versicherer den gezahlten Betrag grundsätzlich bei dieser Person zurückfordern. Auf diesen Rückgriff verzichtet der Versicherer auf ausdrücklichen Wunsch des Versicherungsnehmers – jedoch nicht, wenn eine Haftpflichtversicherung einspringen kann oder wenn der Schaden absichtlich herbeigeführt wurde.
Häufige Fragen
Was ist ein Regressverzicht in der Hausratversicherung?
Steht dem Versicherungsnehmer ein Anspruch auf Schadenersatz gegen einen Angehörigen oder eine im Haushalt bzw. am Versicherungsort beschäftigte Person zu und geht dieser Anspruch auf die Janitos Versicherung AG über, verzichtet der Versicherer auf die Geltendmachung, wenn der Versicherungsnehmer dies ausdrücklich wünscht.
Muss ich den Regressverzicht beantragen?
Ja, der Versicherer verzichtet auf die Geltendmachung des Anspruches, wenn der Versicherungsnehmer dies ausdrücklich wünscht.
Wann verzichtet der Versicherer nicht auf seine Ansprüche?
Der Versicherer verzichtet nicht, wenn der Angehörige bzw. die im Haushalt / am Versicherungsort beschäftigte Person die Ansprüche über seine Haftpflichtversicherung geltend machen kann oder wenn der Schaden vorsätzlich verursacht wurde.
Für wen gilt der Regressverzicht?
Er gilt für Ansprüche gegen einen Angehörigen oder gegen eine im Haushalt bzw. am Versicherungsort beschäftigte Person.
Inhalte aus: Dokumentversion: 2024.07