In der Unfallversicherung der Janitos Versicherung sind Unfälle durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen im Tarif Balance grundsätzlich nicht versichert – doch für zahlreiche Fälle wie Alkoholkonsum, epileptische Anfälle, Schlaganfall, Herzinfarkt, Übermüdung oder Zuckerschock besteht abweichend dennoch Versicherungsschutz.
Nicht versichert sind Unfälle durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen.
Davon abweichend besteht jedoch Versicherungsschutz für:
- a) Unfälle durch Bewusstseinsstörungen
- b) Unfälle durch Bewusstseinsstörungen
- c) Unfälle durch Bewusstseinsstörungen infolge Alkoholkonsums. Beim Lenken von versicherungspflichtigen motorisierten Fahrzeugen jedoch nur
- d) Unfälle unter Medikamenteneinfluss. Dies gilt auch
- e) Unfälle durch Bewusstseinsstörungen infolge epileptischer Anfälle oder sonstiger Krampfanfälle.
- f) Unfälle durch Bewusstseinsstörungen infolge eines Schlaganfalls.
- g) Unfälle durch Bewusstseinsstörungen infolge eines Herzinfarkts
- h) Unfälle im Zustand der Übermüdung (Schlaftrunkenheit)
- i) Unfälle infolge einer ungewollten Einnahme narkotisierend wirkender Substanzen
- j) Unfälle durch Bewusstseinsstörungen infolge eines Zuckerschocks (Über- oder Unterzuckerung).
Wurde eine Unfall-Todesfallleistung vereinbart
Was bedeutet das konkret?
Grundsätzlich greift der Schutz nicht, wenn ein Unfall durch eine Geistes- oder Bewusstseinsstörung verursacht wurde. Der Tarif Balance nennt jedoch eine ganze Reihe von Ausnahmen, bei denen trotz einer Bewusstseinsstörung dennoch Versicherungsschutz besteht – etwa bei bestimmten gesundheitlichen Ursachen wie epileptischen Anfällen, Schlaganfall, Herzinfarkt oder Zuckerschock sowie bei Übermüdung oder ungewollter Einnahme narkotisierender Substanzen. Diese Darstellung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Sind Unfälle durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen versichert?
Grundsätzlich sind Unfälle durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen im Tarif Balance nicht versichert. Für bestimmte Fälle besteht jedoch abweichend Versicherungsschutz.
Besteht Schutz bei einem Schlaganfall oder Herzinfarkt?
Ja, für Unfälle durch Bewusstseinsstörungen infolge eines Schlaganfalls oder eines Herzinfarkts besteht Versicherungsschutz.
Gilt der Schutz auch bei epileptischen Anfällen?
Ja, Unfälle durch Bewusstseinsstörungen infolge epileptischer Anfälle oder sonstiger Krampfanfälle sind versichert.
Was gilt bei Alkoholkonsum?
Für Unfälle durch Bewusstseinsstörungen infolge Alkoholkonsums besteht Versicherungsschutz. Beim Lenken von versicherungspflichtigen motorisierten Fahrzeugen gilt dies jedoch nur eingeschränkt.
Ist Übermüdung mitversichert?
Ja, Unfälle im Zustand der Übermüdung (Schlaftrunkenheit) sind versichert.
Dokumentversion: 2021.04