In der Unfallversicherung der Janitos Versicherung gilt im Tarif Balance die erstmalige ärztliche Diagnose bestimmter Infektionen und Infektionskrankheiten – darunter Borreliose – als Unfall und ist damit über die Leistungsarten Invaliditätsleistung und UnfallRente abgesichert.
Im Rahmen der Leistungsarten Invaliditätsleistung und UnfallRente gemäß Ziffer 2.1.1. und 2.1.2. der Zusatzbedingungen gilt die erstmalige ärztliche Diagnose folgender Infektionen bzw. Infektionskrankheiten als Unfall:
- a) Borreliose
- b) Infektionen und Infektionskrankheiten
- c) Sofern nicht bereits über Ziffer 1.6 a) oder b) versichert: Infektionen
Krankheitserreger in den Körper gelangt sind. Anhauchen
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist
2. Prämienpflichtige und freie Leistungen
Was bedeutet das konkret?
Bei diesem Tarif werden bestimmte Infektionen und Infektionskrankheiten – zum Beispiel Borreliose – wie ein Unfall behandelt, sobald sie erstmals ärztlich diagnostiziert werden. Dadurch können in diesen Fällen die Leistungsarten Invaliditätsleistung und UnfallRente greifen. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die Bedingungen.
Häufige Fragen
Gilt Borreliose als Unfall?
Ja, die erstmalige ärztliche Diagnose von Borreliose gilt in diesem Tarif als Unfall.
Für welche Leistungsarten gilt die Infektions-Regelung?
Sie gilt im Rahmen der Leistungsarten Invaliditätsleistung und UnfallRente gemäß Ziffer 2.1.1. und 2.1.2. der Zusatzbedingungen.
Ab wann gilt eine Infektionskrankheit als Unfall?
Maßgeblich ist die erstmalige ärztliche Diagnose der Infektion bzw. Infektionskrankheit.
Welche Infektionen sind erfasst?
Erfasst sind Borreliose, Infektionen und Infektionskrankheiten sowie – sofern nicht bereits über Ziffer 1.6 a) oder b) versichert – Infektionen. Weitere Voraussetzungen ergeben sich aus dem konkreten Bedingungswerk.