In der Unfallversicherung der Janitos Versicherung im Tarif Balance sind bestimmte Unfälle bei Straftaten nicht versichert – doch für Kinder und Jugendliche gelten wichtige Ausnahmen, etwa bei selbst gebauten Feuerwerkskörpern, beim Lenken von Fahrzeugen oder bei Teilnahme an inneren Unruhen.
Nicht versichert sind Unfälle:
Grundsätzlich besteht kein Versicherungsschutz für Unfälle im Zusammenhang mit Straftaten.
Davon abweichend besteht jedoch Versicherungsschutz für Unfälle:
- a) die eine minderjährige versicherte Person durch Herstellung oder Gebrauch selbst gebauter Feuerwerkskörper erleidet, sofern bei der Herstellung oder dem Gebrauch der Feuerwerkskörper keine Sachbeschädigung oder Körperverletzung beabsichtigt wurde;
- b) die eine minderjährige versicherte Person beim Lenken oder Fahren von Land- und Wasserfahrzeugen erleidet;
- c) infolge passiver oder aktiver Teilnahme an inneren Unruhen und sonstigen gewalttätigen Auseinandersetzungen.
Was bedeutet das konkret?
Unfälle, die im Zusammenhang mit Straftaten stehen, sind vom Versicherungsschutz ausgenommen. Für minderjährige versicherte Personen gibt es jedoch ausdrückliche Ausnahmen: Verletzt sich ein Kind oder Jugendlicher durch selbst gebaute Feuerwerkskörper – ohne dass eine Schädigung beabsichtigt war –, beim Lenken oder Fahren von Land- und Wasserfahrzeugen oder durch Teilnahme an inneren Unruhen, bleibt der Versicherungsschutz bestehen.
Häufige Fragen
Sind Unfälle bei Straftaten in der Unfallversicherung versichert?
Grundsätzlich sind Unfälle im Zusammenhang mit Straftaten nicht versichert. Für minderjährige versicherte Personen gelten jedoch bestimmte Ausnahmen.
Besteht Schutz bei selbst gebauten Feuerwerkskörpern?
Ja, für eine minderjährige versicherte Person besteht Versicherungsschutz, sofern bei Herstellung oder Gebrauch der Feuerwerkskörper keine Sachbeschädigung oder Körperverletzung beabsichtigt wurde.
Ist ein Kind beim Fahren von Fahrzeugen versichert?
Ja, eine minderjährige versicherte Person ist auch bei Unfällen versichert, die sie beim Lenken oder Fahren von Land- und Wasserfahrzeugen erleidet.
Gilt der Schutz bei Teilnahme an inneren Unruhen?
Ja, für eine minderjährige versicherte Person besteht Versicherungsschutz für Unfälle infolge passiver oder aktiver Teilnahme an inneren Unruhen und sonstigen gewalttätigen Auseinandersetzungen.
Dokumentversion: 2021.04