Die Janitos Versicherung erweitert in ihrer Unfallversicherung im Tarif Balance den Unfallbegriff um zahlreiche zusätzliche Ereignisse – von Sonnenbrand und Sonnenstich über Erfrierungen, Ertrinken und tauchtypische Gesundheitsschäden bis hin zu Herzinfarkt, Schlaganfall und Folgen von Entführung oder Geiselnahme. So sind auch Fälle abgedeckt, die über den klassischen Unfall hinausgehen.
Als Unfall gilt/gelten auch:
- a) das bewusste in Kauf nehmen von Gesundheitsschäden
- b) plötzlich von außen auf den Körper wirkende mechanische
- c) wenn die versicherte Person den schädlichen Stoffen oder Einwirkungen durch unabwendbare Umstände über einen Zeitraum von bis zu 7 Tagen ausgesetzt war.
- d) das Erleiden eines Sonnenbrandes oder eines Sonnenstichs.
- e) Gesundheitsschädigungen oder der Tod durch den Entzug von Flüssigkeit
- f) das infolge einer Entführung oder Geiselnahme erfolgende unsachgemäße Verabreichen von Medikamenten sowie der Medikamentenentzug. Bei den hierdurch erlittenen Gesundheitsschädigungen wird auf die Anrechnung einer eventuellen Mitwirkung gemäß Ziffer 3 der Zusatzbedingungen für die Janitos Unfallversicherung verzichtet.
- g) Gesundheitsschäden durch Herzinfarkt und Schlaganfall
- h) Gesundheitsschäden durch allergische Reaktionen
die infolge von Unfallverletzungen verursacht wurden. Dies beinhaltet auch geringfügige Haut- oder Schleimhautverletzungen sowie Tierbisse oder stiche.
die infolge von unfallbedingten Heilmaßnahmen verursacht wurden.
- i) Gesundheitsschäden infolge der Aufnahme von Nahrung oder sonstiger Stoffe durch den Schlund. Dies gilt insbesondere auch dann
- j) Gesundheitsschäden infolge von Erfrierungen sowie der Erfrierungstod.
- k) der Ertrinkungs- bzw. Erstickungstod unter Wasser.
- l) tauchtypische Gesundheitsschäden wie z. B. Caissonkrankheit oder Trommelfellverletzungen. Darüber hinaus sind die Kosten für Dekompressionskammerbehandlungen gemäß Ziffer 2.2.3 der Zusatzbedingungen mitversichert.
Die unter Ziffer 1.5 b) bis l) genannten Unfälle sind nur versichert
Was bedeutet das konkret?
Neben dem klassischen Unfall gelten im Tarif Balance auch weitere Ereignisse als Unfall. Dazu zählen unter anderem Sonnenbrand oder Sonnenstich, Erfrierungen, Ertrinken oder Ersticken unter Wasser sowie tauchtypische Gesundheitsschäden. Ebenso werden bestimmte Folgen von Entführung oder Geiselnahme, Herzinfarkt, Schlaganfall und allergische Reaktionen berücksichtigt. Diese Aufzählung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die genannten Ziffern und Bedingungen.
Häufige Fragen
Gilt ein Sonnenbrand als Unfall?
Ja, im Tarif Balance gilt auch das Erleiden eines Sonnenbrandes oder eines Sonnenstichs als Unfall.
Sind tauchtypische Gesundheitsschäden mitversichert?
Ja. Tauchtypische Gesundheitsschäden wie z. B. Caissonkrankheit oder Trommelfellverletzungen gelten als Unfall. Zusätzlich sind die Kosten für Dekompressionskammerbehandlungen gemäß Ziffer 2.2.3 der Zusatzbedingungen mitversichert.
Was gilt bei Folgen einer Entführung oder Geiselnahme?
Das infolge einer Entführung oder Geiselnahme erfolgende unsachgemäße Verabreichen von Medikamenten sowie der Medikamentenentzug gilt als Unfall. Auf die Anrechnung einer eventuellen Mitwirkung gemäß Ziffer 3 der Zusatzbedingungen wird dabei verzichtet.
Zählen Herzinfarkt und Schlaganfall zum Unfallbegriff?
Ja, Gesundheitsschäden durch Herzinfarkt und Schlaganfall sind vom erweiterten Unfallbegriff erfasst.
Gelten die Erweiterungen unter b) bis l) uneingeschränkt?
Die unter Ziffer 1.5 b) bis l) genannten Unfälle sind nur versichert. Die genauen Voraussetzungen ergeben sich aus dem konkreten Bedingungswerk.
Dokumentversion: 2021.04