In der Unfallversicherung der Janitos Versicherung im Tarif Balance sind Gesundheitsschäden durch Heilmaßnahmen oder Eingriffe am Körper grundsätzlich nicht versichert – doch es gibt wichtige Ausnahmen, bei denen dennoch Versicherungsschutz besteht.
In der Unfallversicherung der Janitos Versicherung gilt im Tarif Balance Folgendes für Heilmaßnahmen:
Nicht versichert sind Gesundheitsschäden durch Heilmaßnahmen oder Eingriffe am Körper der versicherten Person.
Davon abweichend besteht jedoch Versicherungsschutz:
- die Gesundheitsschäden in ursächlichem Zusammenhang mit unfallbedingten
- die Heilmaßnahmen oder Eingriffe in ursächlichem Zusammenhang mit einem unter diesen Vertrag fallendes Unfallereignis stehen.
- es sich bei den Eingriffen um Maniküre
Was bedeutet das konkret?
Grundsätzlich zahlt die Unfallversicherung nicht für Gesundheitsschäden, die durch Heilmaßnahmen oder Eingriffe am Körper entstehen. In bestimmten Fällen greift der Schutz jedoch trotzdem – etwa wenn ein Zusammenhang mit einem versicherten Unfallereignis besteht. Diese Angaben sind eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Sind Gesundheitsschäden durch Heilmaßnahmen versichert?
Grundsätzlich sind Gesundheitsschäden durch Heilmaßnahmen oder Eingriffe am Körper der versicherten Person nicht versichert.
Gibt es Ausnahmen von diesem Ausschluss?
Ja. Abweichend besteht Versicherungsschutz, wenn die Heilmaßnahmen oder Eingriffe in ursächlichem Zusammenhang mit einem unter diesen Vertrag fallenden Unfallereignis stehen.
Für welchen Tarif gelten diese Regelungen?
Diese Regelungen gelten in der Unfallversicherung der Janitos Versicherung im Tarif Balance.
Wann besteht bei Eingriffen dennoch Versicherungsschutz?
Versicherungsschutz besteht unter anderem, wenn es sich bei den Eingriffen um Maniküre handelt. Weitere Einzelheiten hängen vom konkreten Bedingungswerk ab.