In der Unfallversicherung der Janitos Versicherung sind krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen im Tarif Balance grundsätzlich nicht versichert. Abweichend davon besteht jedoch Versicherungsschutz für bestimmte psychische und nervöse Störungen, für die Leistungen unter besonderen Voraussetzungen erbracht werden.
Grundsatz:
Nicht versichert sind krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen.
Abweichende Regelung:
Davon abweichend besteht jedoch Versicherungsschutz für psychische und nervöse Störungen.
Die Leistungen werden jedoch nur erbracht:
Sonstige Leistungserweiterungen:
5. Familien-Vorsorgeversicherung
Was bedeutet das konkret?
Als unverbindliche Lesehilfe: Grundsätzlich zahlt die Unfallversicherung nicht, wenn Beschwerden allein durch psychische Reaktionen entstehen. Es gibt aber eine Ausnahme, nach der für bestimmte psychische und nervöse Störungen dennoch Versicherungsschutz besteht. Für diese Ausnahme gelten besondere Voraussetzungen.
Häufige Fragen
Sind krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen versichert?
Grundsätzlich sind krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen nicht versichert.
Gibt es Ausnahmen von diesem Ausschluss?
Ja. Abweichend davon besteht Versicherungsschutz für psychische und nervöse Störungen.
Werden die Leistungen für psychische und nervöse Störungen uneingeschränkt erbracht?
Nein, die Leistungen werden nur unter bestimmten Voraussetzungen erbracht.
In welchem Tarif gilt diese Regelung?
Diese Regelung gilt im Tarif Balance der Unfallversicherung der Janitos Versicherung.