Die Unfallversicherung der Janitos Versicherung sieht im Tarif Balance eine besondere Regelung für den Fall der Arbeitslosigkeit vor: Abweichend von Ziffer 6 der Zusatzbedingungen erlischt der Unfallversicherungsvertrag ohne besondere Vereinbarung.
Im Tarif Balance der Unfallversicherung gilt bei Arbeitslosigkeit folgende Regelung:
Abweichend von Ziffer 6 der Zusatzbedingungen erlischt der Unfallversicherungsvertrag ohne besondere Vereinbarung.
Was bedeutet das konkret?
Diese unverbindliche Lesehilfe fasst den Sachinhalt allgemeinverständlich zusammen: Wird jemand arbeitslos, bleibt der Unfallversicherungsvertrag im Tarif Balance bestehen. Er endet nicht automatisch, sondern nur, wenn dies gesondert vereinbart wird. Damit weicht der Tarif von der Grundregel in Ziffer 6 der Zusatzbedingungen ab.
Häufige Fragen
Erlischt der Unfallversicherungsvertrag bei Arbeitslosigkeit automatisch?
Nein. Im Tarif Balance erlischt der Unfallversicherungsvertrag ohne besondere Vereinbarung, abweichend von Ziffer 6 der Zusatzbedingungen.
Für welchen Tarif gilt diese Regelung zur Arbeitslosigkeit?
Die Regelung gilt für den Tarif Balance der Unfallversicherung.
Von welcher Bestimmung weicht die Regelung ab?
Sie weicht von Ziffer 6 der Zusatzbedingungen ab.
Was passiert, wenn eine besondere Vereinbarung getroffen wird?
Das hängt vom konkreten Tarif beziehungsweise Bedingungswerk ab. Der genannte Text besagt lediglich, dass der Vertrag ohne besondere Vereinbarung erlischt.
Dokumentversion: 2021.04