In der Unfallversicherung der Janitos Versicherung sind Unfälle durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse im Tarif Balance grundsätzlich nicht versichert. Erfahren Sie, wann bei Auslandsreisen und Terroranschlägen dennoch Versicherungsschutz besteht und welche Einschränkungen für Reisen in Krisengebiete gelten.
Nicht versichert sind Unfälle:
durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse.
Davon abweichend besteht jedoch Versicherungsschutz für:
- a) Auslandsreisen.
Die Erweiterung gilt nicht bei Reisen in oder durch Staaten. - b) Terroranschläge außerhalb eines Kriegs- oder Bürgerkriegsgebietes. Dies gilt auch dann.
Was bedeutet das konkret?
Grundsätzlich sind Unfälle, die durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht werden, nicht vom Versicherungsschutz umfasst. In bestimmten Fällen greift der Schutz dennoch: etwa bei Auslandsreisen sowie bei Terroranschlägen außerhalb eines Kriegs- oder Bürgerkriegsgebietes. Für Reisen in oder durch bestimmte Staaten gilt diese Erweiterung allerdings nicht.
Häufige Fragen
Sind Unfälle durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse versichert?
Nein, Unfälle durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse sind grundsätzlich nicht versichert.
Wann besteht abweichend dennoch Versicherungsschutz?
Versicherungsschutz besteht abweichend für Auslandsreisen sowie für Terroranschläge außerhalb eines Kriegs- oder Bürgerkriegsgebietes.
Gilt die Erweiterung für alle Auslandsreisen?
Nein. Die Erweiterung gilt nicht bei Reisen in oder durch Staaten.
Sind Terroranschläge vom Schutz umfasst?
Ja, Terroranschläge außerhalb eines Kriegs- oder Bürgerkriegsgebietes sind vom Versicherungsschutz umfasst.
Inhalte aus: Dokumentversion: 2021.04