Stirbt der Versicherungsnehmer der Janitos Unfallversicherung im Tarif Balance während der Versicherungsdauer, wird die Versicherung des Kindes prämienfrei bis zum Ablauf des Versicherungsjahres weitergeführt – erfahren Sie, welche Voraussetzungen dafür gelten und was bei Arbeitslosigkeit, Innovationsupdate und dem Zusatzpaket Medic zu beachten ist.
Prämienbefreiung bei Tod des Versicherungsnehmers
a) Wenn Sie während der Versicherungsdauer sterben:
- wird die Versicherung Ihres Kindes mit den zu diesem Zeitpunkt geltenden Versicherungssummen bis zum Ablauf des Versicherungsjahres prämienfrei weitergeführt;
- wird, wenn nichts anderes vereinbart ist, der gesetzliche Vertreter des Kindes neuer Versicherungsnehmer.
b) Voraussetzungen für die Prämienbefreiung sind:
- die Versicherung war zum Zeitpunkt des Todes nicht gekündigt und
- Ihr Tod wurde nicht durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht.
6. Prämienbefreiung bei Arbeitslosigkeit
- a) Werden Sie während der Wirksamkeit des Versicherungsvertrages arbeitslos
- b) Arbeitslosigkeit liegt vor
- c) Die Prämienbefreiung erfolgt
Voraussetzungen:
- die Arbeitslosigkeit war unverschuldet;
- das Arbeitsverhältnis war unbefristet und die wöchentliche Arbeitszeit betrug vor der Kündigung mindestens 30 Stunden;
- der Unfallversicherungsvertrag bestand bei Eintritt der Arbeitslosigkeit seit mindestens 12 Monaten;
- bei Eintritt der Arbeitslosigkeit bestand kein Prämienrückstand.
d) Die Prämienbefreiung beginnt ab der ersten Fälligkeit.
Die Prämienbefreiung endet mit der Beendigung der Arbeitslosigkeit. Darüber hinaus erlischt der Unfallversicherungsvertrag ohne besondere Vereinbarung.
e) Die Beendigung der Arbeitslosigkeit ist uns unverzüglich anzuzeigen. Die entsprechenden Nachweise über die Arbeitslosigkeit sind von Ihnen zu erbringen.
f) Kein Anspruch auf Prämienbefreiung besteht für Arbeitslosigkeit.
7. Innovationsupdate
Werden die dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für die Janitos Unfallversicherung oder Zusatzbedingungen für die Janitos Unfallversicherung ausschließlich zu Ihrem Vorteil und ohne Mehrprämie geändert.
8. Zusatzpaket Medic
Versicherungsschutz für das Zusatzpaket Medic besteht.
Dokumentversion: 2021.04
Was bedeutet das konkret?
Verstirbt die Person, die den Vertrag abgeschlossen hat, muss die Versicherung des mitversicherten Kindes nicht sofort beendet oder weiterbezahlt werden. Sie läuft ohne weitere Beitragszahlung bis zum Ende des Versicherungsjahres weiter, und in der Regel übernimmt der gesetzliche Vertreter des Kindes die Rolle des Versicherungsnehmers. Auch bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit kann unter bestimmten Bedingungen eine Zeit lang auf die Beitragszahlung verzichtet werden. Die genannten Punkte sind eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die Bedingungen im Vertrag.
Häufige Fragen
Was passiert mit der Unfallversicherung des Kindes, wenn der Versicherungsnehmer stirbt?
Die Versicherung des Kindes wird mit den zu diesem Zeitpunkt geltenden Versicherungssummen bis zum Ablauf des Versicherungsjahres prämienfrei weitergeführt.
Wer wird nach dem Tod des Versicherungsnehmers neuer Versicherungsnehmer?
Wenn nichts anderes vereinbart ist, wird der gesetzliche Vertreter des Kindes neuer Versicherungsnehmer.
Welche Voraussetzungen gelten für die Prämienbefreiung bei Tod?
Die Versicherung durfte zum Zeitpunkt des Todes nicht gekündigt sein, und der Tod darf nicht durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht worden sein.
Unter welchen Bedingungen gibt es eine Prämienbefreiung bei Arbeitslosigkeit?
Die Arbeitslosigkeit muss unverschuldet sein, das Arbeitsverhältnis war unbefristet mit mindestens 30 Wochenstunden vor der Kündigung, der Unfallversicherungsvertrag bestand seit mindestens 12 Monaten und es bestand kein Prämienrückstand.
Wann endet die Prämienbefreiung bei Arbeitslosigkeit?
Sie endet mit der Beendigung der Arbeitslosigkeit. Die Beendigung ist unverzüglich anzuzeigen und durch entsprechende Nachweise zu belegen.