In der Unfallversicherung der Janitos Versicherung umfassen die PflegeAssistanceleistungen im Tarif Balance konkrete Hilfen für versicherte Personen und pflegebedürftige Angehörige – von warmen Mahlzeiten und Einkäufen über Fahrdienste bis zur Vermittlung eines Pflegeplatzes. Erfahren Sie, welche Voraussetzungen gelten und wie lange die Leistungen erbracht werden.
Für PflegeAssistanceleistungen gelten folgende Grundsätze:
- Die PflegeAssistanceleistungen stehen ausschließlich subsidiär.
- Bestreitet der andere Ersatzpflichtige allerdings seine Leistungspflicht.
- Die PflegeAssistanceleistungen werden ausschließlich in Deutschland erbracht.
8.1.1. PflegeAssistanceleistungen für versicherte Personen
Die versicherte Person hat Anspruch auf die unter Ziffer 8.1.1 a) bis i) aufgeführten PflegeAssistanceleistungen.
Voraussetzungen sind unter anderem:
- Die versicherte Person befand sich unfallbedingt über einen zusammenhängenden Zeitraum von 16 Wochen in einer medizinisch notwendigen.
- Bei der versicherten Person tritt eine der unter Ziffer 2.2.14 a) bis e) oder Ziffer 2.2.15 der Zusatzbedingungen genannten schweren Unfallverletzungen ein und ist danach in ihrer körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit so stark beeinträchtigt.
Wir übernehmen die Kosten der Vermittlung und Organisation qualifizierter Dienstleister:
- a) Tägliche Versorgung mit einer warmen Mahlzeit.
- b) Bis zu zweimal pro Woche Einkauf von regelmäßig benötigten Waren und Lebensmitteln sowie Erledigung notwendiger Besorgungen (die Kosten für eingekaufte Waren und Lebensmittel werden nicht übernommen).
- c) Bis zu zweimal pro Woche Fahrdienst inkl. Begleitung zu notwendigen Behörden.
- d) Bis zu insgesamt 10 Stunden pro Woche für die Reinigung der Wohnung.
- e) Sofern die technischen Voraussetzungen gegeben sind.
- f) NotfallVermittlung eines Pflegeplatzes für nicht suizidgefährdete Erwachsene in einer qualitätsgeprüften Pflegeeinrichtung. Es wird ein möglichst ortsnaher Pflegeplatz vermittelt.
- g) Tag- und Nachtwache bis 48 Stunden nach dem Krankenhausaufenthalt.
- h) Information zur gesetzlichen Pflegeversicherung.
- i) Tägliche Grundpflege im Sinne der gesetzlichen Pflegeversicherung in den Bereichen Körperpflege.
Sofern in den jeweiligen Bestimmungen nichts anderes vereinbart ist.
8.1.2. PflegeAssistanceleistungen für Angehörige
- a) Die gemäß Ziffer 8.1.1. a) bis i) der Zusatzbedingungen beschriebenen PflegeAssistanceleistungen werden auch für die in häuslicher Gemeinschaft mit der versicherten Person lebenden pflegebedürftigen Angehörigen erbracht.
- b) Die versicherte Person hat Anspruch auf die PflegeAssistanceleistungen für pflegebedürftige Angehörige.
Weitere Voraussetzungen:
- Bei der versicherten Person ist eine der unter Ziffer 2.2.14 a) bis e) oder Ziffer 2.2.15 der Zusatzbedingungen genannten schweren Unfallverletzungen eingetreten.
- Die pflegebedürftigen Angehörigen waren bereits vor dem Unfall der versicherten Person ganz oder teilweise nicht in der Lage.
- Die Pflegeaufgaben wurden bereits vor dem Unfallzeitpunkt von der versicherten Person wahrgenommen.
c) Die Leistungen werden längstens bis 2 Monate nach dem Unfallereignis erbracht.
Was bedeutet das konkret?
Die PflegeAssistanceleistungen sind eine praktische Unterstützung im Alltag, wenn nach einem Unfall Hilfe im Haushalt oder bei der Pflege nötig wird. Dazu zählen etwa die Versorgung mit warmen Mahlzeiten, Einkäufe, Fahrdienste, die Reinigung der Wohnung oder die Vermittlung eines Pflegeplatzes. Diese Hilfen können sowohl für die versicherte Person selbst als auch für pflegebedürftige Angehörige im gleichen Haushalt erbracht werden. Diese Erläuterung dient nur als Lesehilfe – maßgeblich sind die vertraglichen Bestimmungen.
Häufige Fragen
Wo werden die PflegeAssistanceleistungen erbracht?
Die PflegeAssistanceleistungen werden ausschließlich in Deutschland erbracht.
Welche Leistungen umfasst die PflegeAssistance?
Dazu zählen unter anderem die tägliche Versorgung mit einer warmen Mahlzeit, bis zu zweimal pro Woche Einkäufe und Besorgungen, bis zu zweimal pro Woche Fahrdienst inklusive Begleitung zu notwendigen Behörden, bis zu 10 Stunden pro Woche für die Reinigung der Wohnung, die NotfallVermittlung eines Pflegeplatzes, eine Tag- und Nachtwache bis 48 Stunden nach dem Krankenhausaufenthalt, Informationen zur gesetzlichen Pflegeversicherung sowie die tägliche Grundpflege.
Gelten die Leistungen auch für Angehörige?
Ja. Die beschriebenen PflegeAssistanceleistungen werden auch für die in häuslicher Gemeinschaft mit der versicherten Person lebenden pflegebedürftigen Angehörigen erbracht, sofern die genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
Wie lange werden die Leistungen für Angehörige erbracht?
Die Leistungen für pflegebedürftige Angehörige werden längstens bis 2 Monate nach dem Unfallereignis erbracht.
Werden die Kosten für eingekaufte Waren übernommen?
Nein. Beim Einkauf von regelmäßig benötigten Waren und Lebensmitteln werden die Kosten für die eingekauften Waren und Lebensmittel nicht übernommen.
Inhalte aus: Dokumentversion: 2021.04