In der Unfallversicherung der Janitos Versicherung bündelt der Tarif Balance mehrere prämienpflichtige Leistungen: die UnfallRente mit Weiterzahlung an Erbberechtigte, ein UnfallKrankenhaustagegeld ab mindestens fünf Tagen, ein nach Pflegegrad gestaffeltes UnfallPflegegeld sowie ein UnfallKomageld von 30 Euro je Kalendertag.
9.2.1. UnfallRente
In Ergänzung zu Ziffer 2.1.2 der Zusatzbedingungen gilt:
Nach dem Tod des UnfallRentenbeziehers verbleibt ein Anspruch von insgesamt 100 Prozent der UnfallRente bei den Erbberechtigten gemäß gesetzlicher Erbfolge. Als Bemessungsgrundlage gilt die Höhe der UnfallRente in dem Monat.
- An minderjährige Erbberechtigte werden die Leistungen maximal bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres weitergezahlt.
- An volljährige Erbberechtigte werden die Leistungen 5 Jahre lang nach dem Tod des UnfallRentenbeziehers weitergezahlt.
9.2.2. UnfallKrankenhaustagegeld
Abweichend von Ziffer 2.1.4.1 der Zusatzbedingungen wird das vereinbarte UnfallKrankenhaustagegeld für mindestens 5 Tage gezahlt. Die weiteren Voraussetzungen gemäß Ziffer 2.1.4.1 a) und b) bleiben unberührt.
Darüber hinaus wird in Ergänzung zu Ziffer 2.1.4.1 das vereinbarte UnfallKrankenhaustagegeld für jeden Kalendertag gezahlt:
- a) an dem die versicherte Person unfallbedingt einen medizinisch notwendigen vollstationären Kur- oder Sanatoriumsaufenthalt absolviert.
- b) an dem sich die versicherte Person unfallbedingt in einer medizinisch notwendigen vollstationären Desensibilisierungsmaßnahme zur Behandlung von Allergien befindet.
- c) an dem bei der versicherten Person eine unfallbedingte und medizinisch notwendige ambulante ärztliche Erstversorgung eines Knochenbruchs durchgeführt wird.
- d) an dem die versicherte Person unfallbedingt einen medizinisch notwendigen Kurzzeitpflege-Aufenthalt in einem Pflege- oder Seniorenheim absolviert.
9.2.3. UnfallPflegegeld
Es besteht Versicherungsschutz für UnfallPflegegeld.
a) Das UnfallPflegegeld wird gezahlt:
Sofern die PflegeAssistanceleistungen gemäß Ziffer 8.1 der Zusatzbedingungen in Anspruch genommen werden.
b) Die Höhe des UnfallPflegegeldes richtet sich nach der Pflegestufe bzw. dem Pflegegrad der sozialen Pflegeversicherung. Es gilt folgende Staffelung:
- 30 Euro je Kalendertag bei Einstufung in Pflegestufe I bzw. Pflegegrad 2 der sozialen Pflegeversicherung.
- 40 Euro je Kalendertag bei Einstufung in Pflegestufe II bzw. Pflegegrad 3 der sozialen Pflegeversicherung.
- 60 Euro je Kalendertag bei Einstufung in Pflegestufe III bzw. mindestens Pflegegrad 4 der sozialen Pflegeversicherung.
c) UnfallPflegegeld wird für die Dauer der Einstufung in eine Pflegestufe bzw. Pflegegrad der sozialen Pflegeversicherung.
9.2.4. UnfallKomageld
- a) Abweichend von Ziffer 2.1.7 der Zusatzbedingungen beträgt das UnfallKomageld unabhängig von der Höhe der vereinbarten Versicherungssumme für das UnfallKrankenhaustagegeld 30 Euro je Kalendertag.
- b) UnfallKomageld wird abweichend von Ziffer 2.1.7 der Zusatzbedingungen ab dem 1. Tag des Komas für die Dauer des Komas gezahlt.
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif Balance erweitert den Umfang der Unfallversicherung um zusätzliche, prämienpflichtige Bausteine. Stirbt der Bezieher einer UnfallRente, erhalten die Erben die Leistung noch für eine begrenzte Zeit weiter. Das Krankenhaustagegeld greift auch bei bestimmten weiteren Behandlungen, ein Pflegegeld wird abhängig vom Pflegegrad gezahlt und für die Zeit eines Komas gibt es ein festes Komageld. Diese Paraphrase dient nur als Lesehilfe; maßgeblich sind die oben genannten Bedingungen.
Häufige Fragen
Wie lange wird die UnfallRente nach dem Tod des Beziehers weitergezahlt?
An minderjährige Erbberechtigte werden die Leistungen maximal bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres weitergezahlt, an volljährige Erbberechtigte 5 Jahre lang nach dem Tod des UnfallRentenbeziehers. Insgesamt verbleibt ein Anspruch von 100 Prozent der UnfallRente bei den Erbberechtigten gemäß gesetzlicher Erbfolge.
Für wie viele Tage wird das UnfallKrankenhaustagegeld mindestens gezahlt?
Das vereinbarte UnfallKrankenhaustagegeld wird für mindestens 5 Tage gezahlt. Zusätzlich wird es unter anderem bei vollstationärem Kur- oder Sanatoriumsaufenthalt, Desensibilisierungsmaßnahmen, der ambulanten Erstversorgung eines Knochenbruchs sowie bei Kurzzeitpflege für jeden Kalendertag geleistet.
Wie hoch ist das UnfallPflegegeld?
Die Höhe richtet sich nach der Pflegestufe bzw. dem Pflegegrad: 30 Euro je Kalendertag bei Pflegestufe I bzw. Pflegegrad 2, 40 Euro bei Pflegestufe II bzw. Pflegegrad 3 und 60 Euro bei Pflegestufe III bzw. mindestens Pflegegrad 4 der sozialen Pflegeversicherung.
Wie hoch ist das UnfallKomageld und ab wann wird es gezahlt?
Das UnfallKomageld beträgt unabhängig von der Höhe der vereinbarten Versicherungssumme für das UnfallKrankenhaustagegeld 30 Euro je Kalendertag. Es wird ab dem 1. Tag des Komas für die Dauer des Komas gezahlt.
Inhalte aus: Dokumentversion: 2021.04