Bei der Janitos Versicherung empfiehlt es sich im Rahmen der Krankenzusatzversicherung, vor umfänglichen Maßnahmen wie Zahnersatz oder Kieferorthopädie einen Heil- und Kostenplan einzureichen – der Versicherer übernimmt dann die Kosten für dessen Erstellung.
Es wird empfohlen, vor Inanspruchnahme von umfänglichen Maßnahmen (insbesondere bei Zahnersatz und Kieferorthopädie) einen Heil- und Kostenplan einzureichen.
Der Versicherer erstattet in diesem Fall die Kosten für die Erstellung des Heil- und Kostenplans.
Was bedeutet das konkret?
Wenn eine größere zahnmedizinische Behandlung ansteht, ist es sinnvoll, vorab einen Heil- und Kostenplan bei der Versicherung einzureichen. Reichst du diesen Plan vor Behandlungsbeginn ein, werden die Kosten für seine Erstellung erstattet. Dies gilt vor allem bei Zahnersatz und Kieferorthopädie. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wann sollte ich einen Heil- und Kostenplan einreichen?
Es wird empfohlen, vor Inanspruchnahme von umfänglichen Maßnahmen einen Heil- und Kostenplan einzureichen – insbesondere bei Zahnersatz und Kieferorthopädie.
Werden die Kosten für die Erstellung des Heil- und Kostenplans übernommen?
Ja, der Versicherer erstattet in diesem Fall die Kosten für die Erstellung des Heil- und Kostenplans.
Bei welchen Behandlungen ist ein Heil- und Kostenplan besonders empfehlenswert?
Insbesondere bei umfänglichen Maßnahmen wie Zahnersatz und Kieferorthopädie wird die Einreichung eines Heil- und Kostenplans empfohlen.
Ist die Einreichung eines Heil- und Kostenplans verpflichtend?
Es handelt sich um eine Empfehlung: Es wird empfohlen, vor Inanspruchnahme von umfänglichen Maßnahmen einen Heil- und Kostenplan einzureichen.