Beim zahnärztlichen Honorar in der Krankenzusatzversicherung der Janitos Versicherung im Tarif JA Dental 100 gilt eine klare Regel: Erstattet werden Leistungen bis zu den jeweiligen Höchstsätzen der Gebührenordnung. Erfahren Sie hier, welche Aufwendungen erstattungsfähig sind.
Für das zahnärztliche Honorar gelten die folgenden Regelungen:
- Die Aufwendungen sind nur erstattungsfähig.
- Erstattungsfähig sind Leistungen bis zu den jeweiligen Höchstsätzen der Gebührenordnung.
Was bedeutet das konkret?
Für zahnärztliche Behandlungen übernimmt der Tarif die Kosten bis zu den Höchstsätzen, die in der Gebührenordnung festgelegt sind. Als unverbindliche Lesehilfe: Die Gebührenordnung bildet dabei die Grenze für die erstattungsfähigen Leistungen.
Häufige Fragen
Bis zu welcher Höhe wird das zahnärztliche Honorar erstattet?
Erstattungsfähig sind Leistungen bis zu den jeweiligen Höchstsätzen der Gebührenordnung.
Welche Aufwendungen sind erstattungsfähig?
Die Aufwendungen sind nur erstattungsfähig im Rahmen der jeweiligen Höchstsätze der Gebührenordnung.
In welchem Tarif gilt diese Regelung zum zahnärztlichen Honorar?
Die Regelung gilt in der Krankenzusatzversicherung der Janitos Versicherung im Tarif JA Dental 100.
Woran orientiert sich die Erstattung des Honorars?
Die Erstattung orientiert sich an den jeweiligen Höchstsätzen der Gebührenordnung.