Bei der Zahnzusatzversicherung der Janitos Versicherung im Tarif JA Dental 100 gelten besondere Anforderungen an die eingereichten Kostenbelege: Die Leistung oder Leistungsablehnung der gesetzlichen Krankenversicherung sowie angerechnete Selbstbehalte müssen darauf klar bestätigt und ausgewiesen sein.
Sonstige Bestimmungen:
- Die Leistung der GKV bzw. die Leistungsablehnung durch die GKV muss auf den eingereichten Kostenbelegen bestätigt sein.
- Die Höhe angerechneter Leistungen aus einem Selbstbehalt muss angegeben sein.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie Kostenbelege einreichen, sollte daraus hervorgehen, ob und in welcher Höhe die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) geleistet oder die Leistung abgelehnt hat. Ebenso sollte erkennbar sein, welche Beträge auf einen Selbstbehalt angerechnet wurden. Diese Angaben dienen als Nachweis für die Bearbeitung.
Häufige Fragen
Was muss auf den eingereichten Kostenbelegen bestätigt sein?
Auf den Belegen muss die Leistung der GKV beziehungsweise die Leistungsablehnung durch die GKV bestätigt sein.
Müssen Angaben zum Selbstbehalt gemacht werden?
Ja, die Höhe angerechneter Leistungen aus einem Selbstbehalt muss angegeben sein.
Gilt das auch, wenn die GKV die Leistung abgelehnt hat?
Ja, auch die Leistungsablehnung durch die GKV muss auf den eingereichten Kostenbelegen bestätigt sein.
In welchem Tarif gelten diese sonstigen Bestimmungen?
Diese Bestimmungen gelten in der Krankenzusatzversicherung der Janitos Versicherung im Tarif JA Dental 100.