In der Krankenzusatzversicherung der Janitos Versicherung regelt der Tarif JA Dental 75, wie das zahnärztliche Honorar erstattet wird. Erfahren Sie, in welchem Umfang Aufwendungen erstattungsfähig sind und bis zu welchen Höchstsätzen der Gebührenordnung Leistungen übernommen werden.
Für das zahnärztliche Honorar gilt:
- Die Aufwendungen sind nur erstattungsfähig.
- Erstattungsfähig sind Leistungen bis zu den jeweiligen Höchstsätzen der Gebührenordnung.
Was bedeutet das konkret?
Beim zahnärztlichen Honorar werden Ihre Aufwendungen im Rahmen des Tarifs berücksichtigt. Als Grundlage dienen dabei die jeweiligen Höchstsätze der Gebührenordnung, bis zu denen die Leistungen erstattet werden.
Häufige Fragen
Bis zu welcher Höhe werden Leistungen erstattet?
Erstattungsfähig sind Leistungen bis zu den jeweiligen Höchstsätzen der Gebührenordnung.
Welche Aufwendungen sind erstattungsfähig?
Die Aufwendungen sind nur erstattungsfähig.
In welchem Tarif gilt diese Regelung?
Diese Regelung gilt in der Krankenzusatzversicherung der Janitos Versicherung im Tarif JA Dental 75.
Welche Gebührenordnung ist maßgeblich?
Maßgeblich sind die jeweiligen Höchstsätze der Gebührenordnung. Weitere Einzelheiten hängen vom konkreten Tarif und Bedingungswerk ab.