In der Krankenzusatzversicherung der Janitos Versicherung gilt für die Erstattung im Zahnbereich, dass die Leistung oder Ablehnung der gesetzlichen Krankenversicherung auf den eingereichten Kostenbelegen bestätigt sein muss – ebenso die Höhe angerechneter Leistungen aus einem Selbstbehalt.
Anforderungen an die eingereichten Kostenbelege:
- Die Leistung der GKV bzw. die Leistungsablehnung durch die GKV muss auf den eingereichten Kostenbelegen bestätigt sein.
- Die Höhe angerechneter Leistungen aus einem Selbstbehalt muss angegeben sein.
Was bedeutet das konkret?
Wer Kostenbelege einreicht, sollte darauf achten, dass die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) darauf dokumentiert hat, ob und in welcher Höhe sie geleistet oder die Leistung abgelehnt hat. Wurde etwas auf einen Selbstbehalt angerechnet, muss auch dessen Höhe auf dem Beleg ersichtlich sein.
Häufige Fragen
Was muss auf den eingereichten Kostenbelegen bestätigt sein?
Auf den eingereichten Kostenbelegen muss die Leistung der GKV bzw. die Leistungsablehnung durch die GKV bestätigt sein.
Muss die Höhe eines Selbstbehalts angegeben werden?
Ja, die Höhe angerechneter Leistungen aus einem Selbstbehalt muss angegeben sein.
Gilt dies auch bei einer Leistungsablehnung durch die GKV?
Ja, auch die Leistungsablehnung durch die GKV muss auf den eingereichten Kostenbelegen bestätigt sein.