Wer bei der Janitos Versicherung eine Krankenzusatzversicherung für Zähne abgeschlossen hat, sollte vor umfangreichen Behandlungen wie Zahnersatz oder Kieferorthopädie einen Heil- und Kostenplan einreichen – die Kosten für dessen Erstellung werden in diesem Fall erstattet.
Es wird empfohlen, vor Inanspruchnahme von umfänglichen Maßnahmen (insbesondere bei Zahnersatz und Kieferorthopädie) einen Heil- und Kostenplan einzureichen.
Der Versicherer erstattet in diesem Fall die Kosten für die Erstellung des Heil- und Kostenplans.
Was bedeutet das konkret?
Vor größeren Zahnbehandlungen – etwa Zahnersatz oder einer kieferorthopädischen Maßnahme – empfiehlt es sich, den vom Zahnarzt erstellten Heil- und Kostenplan vorab beim Versicherer einzureichen. Reichen Sie einen solchen Plan ein, übernimmt der Versicherer die Kosten, die für dessen Erstellung anfallen.
Häufige Fragen
Wann sollte ich einen Heil- und Kostenplan einreichen?
Es wird empfohlen, vor Inanspruchnahme von umfänglichen Maßnahmen einen Heil- und Kostenplan einzureichen, insbesondere bei Zahnersatz und Kieferorthopädie.
Werden die Kosten für die Erstellung des Heil- und Kostenplans übernommen?
Ja. Reichen Sie einen Heil- und Kostenplan ein, erstattet der Versicherer die Kosten für dessen Erstellung.
Bei welchen Behandlungen ist ein Heil- und Kostenplan besonders zu empfehlen?
Insbesondere bei umfänglichen Maßnahmen wie Zahnersatz und Kieferorthopädie wird das Einreichen eines Heil- und Kostenplans empfohlen.
Dokumentversion: 2021.07