Die Janitos Versicherung erstattet in der Krankenzusatzversicherung im Tarif JA Dental 100Plus zahnärztliches Honorar nur dann, wenn es nach den gültigen Gebührenordnungen GOZ oder GOÄ berechnet wird. Erstattungsfähig sind Leistungen bis zu den jeweiligen Höchstsätzen der Gebührenordnung.
Für das zahnärztliche Honorar gelten folgende Regelungen:
- Die Aufwendungen sind nur erstattungsfähig, wenn sie nach den jeweils gültigen Gebührenordnungen für Zahnärzte (GOZ) bzw. für Ärzte (GOÄ) berechnet werden.
- Erstattungsfähig sind Leistungen bis zu den jeweiligen Höchstsätzen der Gebührenordnung.
Was bedeutet das konkret?
Damit Kosten für das zahnärztliche Honorar übernommen werden, muss die Abrechnung auf Grundlage der geltenden Gebührenordnungen GOZ oder GOÄ erfolgen. Die Erstattung ist dabei auf die dort festgelegten Höchstsätze begrenzt.
Häufige Fragen
Nach welchen Gebührenordnungen muss abgerechnet werden?
Die Aufwendungen sind nur erstattungsfähig, wenn sie nach den jeweils gültigen Gebührenordnungen für Zahnärzte (GOZ) bzw. für Ärzte (GOÄ) berechnet werden.
Bis zu welcher Höhe werden Leistungen erstattet?
Erstattungsfähig sind Leistungen bis zu den jeweiligen Höchstsätzen der Gebührenordnung.
Wird das Honorar auch ohne Abrechnung nach GOZ oder GOÄ erstattet?
Nein. Die Aufwendungen sind nur erstattungsfähig, wenn sie nach den jeweils gültigen Gebührenordnungen für Zahnärzte (GOZ) bzw. für Ärzte (GOÄ) berechnet werden.