In der Krankenzusatzversicherung der Janitos Versicherung müssen im Tarif JA Dental 100Plus die Leistung oder die Leistungsablehnung der GKV auf den eingereichten Kostenbelegen bestätigt sein – ebenso die Höhe angerechneter Leistungen aus einem Selbstbehalt. So werden Erstattungen korrekt abgewickelt.
Für die sonstigen Bestimmungen im Tarif JA Dental 100Plus gilt Folgendes:
- Die Leistung der GKV bzw. die Leistungsablehnung durch die GKV muss auf den eingereichten Kostenbelegen bestätigt sein.
- Die Höhe angerechneter Leistungen aus einem Selbstbehalt muss angegeben sein.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie Kostenbelege einreichen, sollte daraus hervorgehen, ob und in welcher Höhe die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) geleistet oder eine Leistung abgelehnt hat. Wurde etwas auf einen Selbstbehalt angerechnet, ist die entsprechende Höhe ebenfalls anzugeben. Diese Angaben unterstützen eine reibungslose Bearbeitung.
Häufige Fragen
Was muss auf den eingereichten Kostenbelegen bestätigt sein?
Auf den Kostenbelegen muss die Leistung der GKV bzw. die Leistungsablehnung durch die GKV bestätigt sein.
Was ist bei einem Selbstbehalt anzugeben?
Die Höhe angerechneter Leistungen aus einem Selbstbehalt muss angegeben sein.
Gilt das auch, wenn die GKV eine Leistung ablehnt?
Ja. Auch die Leistungsablehnung durch die GKV muss auf den eingereichten Kostenbelegen bestätigt sein.
Inhalte aus: Dokumentversion 2024.07