Die Unfallversicherung der Janitos Versicherung erweitert im Tarif Balance zahlreiche Leistungen prämienfrei: Kosmetische Operationen, Zahnersatz, Kur- und Rehabilitationskosten sowie Umschulungen werden ohne Höchstgrenze ersetzt, behinderungsbedingte Kosten bis 25.000 Euro. Auch für Kinder, Haustiere und den Immobilienerwerb gelten besondere Regelungen mit erhöhten Kapitalleistungen.
Im Tarif Balance der Unfallversicherung gelten für die prämienfreien Leistungen die folgenden Regelungen:
9.3.1. Suche
Abweichend von Ziffer 2.2.1 der Zusatzbedingungen werden die Kosten für die Suche ersetzt.
9.3.2. Krankentransporte und Flugrückholungen
Abweichend von Ziffer 2.2.2 der Zusatzbedingungen werden die Kosten für Kranken- und Rücktransporte im Rahmen der Suche ersetzt.
9.3.3. Behandlungskosten bei Tauchunfällen
Abweichend von Ziffer 2.2.3 der Zusatzbedingungen werden die Behandlungskosten im Rahmen der Suche ersetzt.
9.3.4. Kosmetische Operationen und Zahnersatz
Abweichend von Ziffer 2.2.5.1 der Zusatzbedingungen werden die Kosten für kosmetische Operationen und Zahnersatz ohne Höchstgrenze ersetzt.
9.3.5. Kur- und Rehabilitationskosten
Abweichend von Ziffer 2.2.8 der Zusatzbedingungen werden die Kosten für Kur- und Rehabilitationsmaßnahmen ohne Höchstgrenze ersetzt.
9.3.6. Behinderungsbedingte Kosten
Abweichend von Ziffer 2.2.9 der Zusatzbedingungen ist der Ersatz behinderungsbedingter Kosten auf insgesamt 25.000 Euro begrenzt.
9.3.7. Umschulungsmaßnahmen
Abweichend von Ziffer 2.2.10 der Zusatzbedingungen werden die Kosten für Umschulungsmaßnahmen ohne Höchstgrenze ersetzt.
9.3.8. Psychologische Betreuung
Abweichend von Ziffer 2.2.11 der Zusatzbedingungen ist der Kostenersatz für psychologische Betreuung und Behandlungen auf insgesamt 5.000 Euro begrenzt.
9.3.9. Besondere Leistungen für Kinder
- a) Abweichend von Ziffer 2.2.12.1 der Zusatzbedingungen beträgt die Höhe der Vollwaisenrente mindestens 12.000 Euro pro Jahr und Kind.
- b) Abweichend von Ziffer 2.2.12.3 der Zusatzbedingungen werden die nachgewiesenen Kosten für die Kinderbetreuung und eine Haushaltshilfe bis maximal 120 € pro Tag übernommen. Die Leistungen werden erbracht.
- c) Abweichend von Ziffer 2.2.12.4 der Zusatzbedingungen werden die nachgewiesenen Kosten für den notwendigen Privatunterricht ohne Höchstgrenze ersetzt. Die Leistungen werden für maximal 6 Monate übernommen.
- d) Abweichend von Ziffer 2.2.12.5 der Zusatzbedingungen ersetzen wir im Rahmen der versicherten Rooming-in-Leistungen auf Ihren Wunsch auch alternativ die tatsächlich entstandenen Kosten.
9.3.10. Versorgung von Haustieren
Abweichend von Ziffer 2.2.13 der Zusatzbedingungen werden die Kosten für die tiergerechte Unterbringung ohne Höchstgrenze ersetzt. Die Leistungen werden erbracht.
9.3.11. Sofort- bzw. Kapitalleistung bei schweren Verletzungen und Verbrennungen
a) Abweichend von Ziffer 2.2.14 und 2.2.15 a) der Zusatzbedingungen zahlen wir eine Sofort- bzw. Kapitalleistung in Höhe von 25.000 €. Eine Begrenzung auf die versicherte Invaliditätssumme (Grundsumme ohne Progression) entfällt.
b) In Ergänzung zu Ziffer 2.2.14 und 2.2.15 der Zusatzbedingungen gilt bei Immobilienerwerb folgende Regelung:
Wir zahlen eine erhöhte Sofort- bzw. Kapitalleistung, wenn Sie eine Immobilie erwerben oder bauen und während eines Zeitraums von 5 Jahren ab Baubeginn oder Eigentumserwerb bei Ihnen oder Ihrem Partner eine der unter Ziffer 2.2.14. a) bis f) oder Ziffer 2.2.15 der Zusatzbedingungen genannten schweren Unfallverletzungen eintritt.
Die erhöhte Sofort- bzw. Kapitalleistung beträgt für Sie und Ihren Partner (jeweils soweit im Rahmen des Vertrages mitversichert):
- 50.000 Euro bei Eintritt im 1. Jahr ab Erwerb/Baubeginn.
- 45.000 Euro bei Eintritt im 2. Jahr ab Erwerb/Baubeginn.
- 40.000 Euro bei Eintritt im 3. Jahr ab Erwerb/Baubeginn.
- 35.000 Euro bei Eintritt im 4. Jahr ab Erwerb/Baubeginn.
- 35.000 Euro bei Eintritt im 5. Jahr ab Erwerb/Baubeginn.
Der Anspruch auf die Zahlung der erhöhten Sofort- bzw. Kapitalleistung kann während eines Zeitraums von insgesamt 3 Jahren geltend gemacht werden.
Er endet jedoch in jedem Fall zum Zeitpunkt der Veräußerung des Wohneigentums oder der Beendigung des Versicherungsvertrags.
Nach Eintritt des Versicherungsfalles ist der Zeitpunkt des Eigentumserwerbs bzw. des Baubeginns von Ihnen nachzuweisen.
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif Balance hebt bei vielen Leistungen die üblichen Obergrenzen auf oder ersetzt sie durch günstigere Werte. Einige Leistungen – etwa kosmetische Operationen, Zahnersatz, Kur- und Rehabilitationsmaßnahmen oder Umschulungen – werden ohne Höchstgrenze erstattet. Andere Leistungen bleiben mit festen Beträgen gedeckelt, wie behinderungsbedingte Kosten oder die psychologische Betreuung. Für Kinder, Haustiere und den Fall eines Immobilienerwerbs gelten zusätzliche, verbesserte Regelungen.
Häufige Fragen
Welche Leistungen werden im Tarif Balance ohne Höchstgrenze ersetzt?
Ohne Höchstgrenze ersetzt werden die Kosten für kosmetische Operationen und Zahnersatz, für Kur- und Rehabilitationsmaßnahmen, für Umschulungsmaßnahmen, für die tiergerechte Unterbringung von Haustieren sowie für den notwendigen Privatunterricht von Kindern.
Wie hoch sind die behinderungsbedingten Kosten und die psychologische Betreuung begrenzt?
Der Ersatz behinderungsbedingter Kosten ist auf insgesamt 25.000 Euro begrenzt. Der Kostenersatz für psychologische Betreuung und Behandlungen ist auf insgesamt 5.000 Euro begrenzt.
Welche besonderen Leistungen gibt es für Kinder?
Die Vollwaisenrente beträgt mindestens 12.000 Euro pro Jahr und Kind. Kosten für Kinderbetreuung und Haushaltshilfe werden bis maximal 120 € pro Tag übernommen. Privatunterricht wird ohne Höchstgrenze für maximal 6 Monate ersetzt.
Wie hoch ist die erhöhte Kapitalleistung bei Immobilienerwerb?
Bei einer schweren Unfallverletzung innerhalb von 5 Jahren ab Baubeginn oder Eigentumserwerb beträgt die erhöhte Leistung 50.000 Euro im 1. Jahr, 45.000 Euro im 2. Jahr, 40.000 Euro im 3. Jahr sowie jeweils 35.000 Euro im 4. und 5. Jahr.
Wie hoch ist die Sofort- bzw. Kapitalleistung bei schweren Verletzungen?
Die Sofort- bzw. Kapitalleistung beträgt 25.000 €. Eine Begrenzung auf die versicherte Invaliditätssumme (Grundsumme ohne Progression) entfällt.
Dokumentversion: 2021.04