Die Familien-Vorsorgeversicherung in der Unfallversicherung der Janitos Versicherung erweitert den Schutz bei wichtigen Lebensereignissen: Bei Eheschließung oder eingetragener Lebenspartnerschaft, bei Schwangerschaft sowie bei Geburt und Adoption gelten besondere Versicherungssummen. Ergänzt wird dies durch eine Prämienbefreiung im Todesfall des Versicherungsnehmers.
9.6.1. Eheschließung oder eingetragene Lebenspartnerschaft
Abweichend von Ziffer 5.1 der Zusatzbedingungen gilt:
a) Im Rahmen des Versicherungsschutzes der Familienvorsorge gilt bei Eheschließung oder mit Beginn einer eingetragenen Lebenspartnerschaft für die Leistungsart Invalidität eine Versicherungssumme von 100.000 Euro.
Darüber hinaus gilt die Leistungsart UnfallTodesfallleistung in Höhe von 10.000 Euro und die Leistungsart UnfallKrankenhaustagegeld mit Genesungsgeld in Höhe von 20 Euro versichert.
b) Der Versicherungsschutz wird für einen Zeitraum von 6 Monaten gewährt.
9.6.2. Schwangerschaft
Abweichend von Ziffer 5.2 der Zusatzbedingungen gilt im Rahmen des Versicherungsschutzes der Familienvorsorge bei Schwangerschaft.
Darüber hinaus gilt bei Geburt und Adoption eines Kindes die Leistungsart UnfallKrankenhaustagegeld mit Genesungsgeld in Höhe von 20 Euro versichert.
9.6.3. Prämienbefreiung bei Tod des Versicherungsnehmers
Abweichend zu Ziffer 5.3 b) der Zusatzbedingungen gelten die Bestimmungen der Ziffer 5.3 a) der Zusatzbedingungen auch dann.
Was bedeutet das konkret?
Die Familien-Vorsorge sorgt bei bestimmten Lebensereignissen automatisch für einen erweiterten Unfallschutz. Heiratet man oder begründet eine eingetragene Lebenspartnerschaft, greifen für einen begrenzten Zeitraum zusätzliche Leistungen für Invalidität, Todesfall sowie Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld. Auch rund um Schwangerschaft, Geburt und Adoption gelten besondere Regelungen. Ergänzend ist eine Prämienbefreiung für den Fall vorgesehen, dass der Versicherungsnehmer verstirbt. Diese Paraphrase dient nur als Lesehilfe; maßgeblich sind die genannten Bedingungen.
Häufige Fragen
Welche Versicherungssumme gilt bei Eheschließung oder eingetragener Lebenspartnerschaft?
Für die Leistungsart Invalidität gilt eine Versicherungssumme von 100.000 Euro. Zusätzlich sind die UnfallTodesfallleistung mit 10.000 Euro sowie das UnfallKrankenhaustagegeld mit Genesungsgeld mit 20 Euro versichert.
Wie lange gilt der erweiterte Schutz bei Heirat oder Lebenspartnerschaft?
Der Versicherungsschutz wird für einen Zeitraum von 6 Monaten gewährt.
Welche Leistung gilt bei Geburt und Adoption eines Kindes?
Bei Geburt und Adoption eines Kindes gilt die Leistungsart UnfallKrankenhaustagegeld mit Genesungsgeld in Höhe von 20 Euro versichert.
Was gilt bei Tod des Versicherungsnehmers?
Abweichend zu Ziffer 5.3 b) der Zusatzbedingungen gelten die Bestimmungen der Ziffer 5.3 a) der Zusatzbedingungen auch dann. Es ist eine Prämienbefreiung bei Tod des Versicherungsnehmers vorgesehen.
Inhalte aus: Dokumentversion: 2021.04