Bei Selbständigen zahlt die Janitos Versicherung in der Unfallversicherung im Tarif Balance den Verdienstausfall abweichend von Ziffer 10 der Zusatzbedingungen als festen Betrag von 4 Promille der vereinbarten Invaliditätsgrundsumme – wichtig, wenn ein konkreter Nachweis nicht möglich ist.
Verdienstausfall von Selbständigen im Tarif Balance:
Abweichend von Ziffer 10 der Zusatzbedingungen wird bei Selbständigen ein fester Betrag von 4 Promille der für die versicherte Person vereinbarten Invaliditätsgrundsumme angesetzt.
Der Leistungsfall
10. Was ist nach einem Unfall zu beachten (Obliegenheiten)?
Ohne Ihre Mitwirkung und die der versicherten Person können wir unsere Leistung nicht erbringen.
- a) Nach einem Unfall einen Arzt hinzuziehen. Es liegt keine Obliegenheitsverletzung vor.
- b) Die von uns übersandte Unfallanzeige müssen Sie oder die versicherte Person wahrheitsgemäß ausfüllen und uns zurücksenden; von uns darüber hinaus geforderte sachdienliche Auskünfte müssen in gleicher Weise erteilt werden.
- c) Es liegt keine Obliegenheitsverletzung vor.
- b) innerhalb des ersten Jahres vom Unfalltag an gerechnet bei uns einreichen.
- d) Werden Ärzte von uns beauftragt. Kann bei Selbstständigen der Verdienstausfall nicht konkret nachgewiesen werden.
- e) Ärzte
- f) Uns ist das Recht zu verschaffen.
11. Welche Folgen hat die Nichtbeachtung von Obliegenheiten?
- a) Wird eine Obliegenheit gemäß Ziffer 10 der Zusatzbedingungen vorsätzlich verletzt.
- b) Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Obliegenheit sind wir berechtigt. Weisen Sie nach. Der Versicherungsschutz bleibt auch bestehen.
- c) Unterlassen Sie die Abgabe einer Anzeige oder geben fahrlässig eine unrichtige Anzeige ab oder unterlassen fahrlässig die Erfüllung einer sonstigen Obliegenheit.
- d) Diese Bestimmungen gelten unabhängig davon.
12. Wann sind die Leistungen fällig?
- a) Wir sind verpflichtet. Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen; beim Invaliditätsanspruch zusätzlich der Nachweis über den Abschluss des Heilverfahrens.
- b) Die ärztlichen Gebühren.
- c) Erkennen wir den Anspruch an oder haben wir uns mit Ihnen über Grund und Höhe geeinigt.
- d) Steht die Leistungspflicht zunächst nur dem Grunde nach fest. Vor Abschluss des Heilverfahrens kann ein angemessener Vorschuss innerhalb eines Jahres nach dem Unfall nur verlangt werden.
- e) Sie und wir sind berechtigt.
- f) Ergibt die endgültige Bemessung eine höhere Invaliditätsleistung.
- g) Zur Prüfung der Voraussetzungen für den Rentenbezug sind wir berechtigt.
Was bedeutet das konkret?
Als Selbständige oder Selbständiger müssen Sie Ihren Verdienstausfall nach einem Unfall nicht immer im Einzelnen belegen. Kann der konkrete Nachweis nicht erbracht werden, greift ein pauschaler Ansatz, der sich an der vereinbarten Invaliditätsgrundsumme orientiert. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die Zusatzbedingungen.
Häufige Fragen
Wie wird der Verdienstausfall bei Selbständigen berechnet?
Abweichend von Ziffer 10 der Zusatzbedingungen wird bei Selbständigen ein fester Betrag von 4 Promille der für die versicherte Person vereinbarten Invaliditätsgrundsumme angesetzt.
Was gilt, wenn der Verdienstausfall nicht konkret nachgewiesen werden kann?
Kann bei Selbstständigen der Verdienstausfall nicht konkret nachgewiesen werden, kommt der feste Betrag zum Tragen.
Was ist nach einem Unfall zu beachten?
Ohne Ihre Mitwirkung und die der versicherten Person kann die Leistung nicht erbracht werden. Nach einem Unfall ist unter anderem ein Arzt hinzuzuziehen und die übersandte Unfallanzeige wahrheitsgemäß auszufüllen und zurückzusenden.
Wann sind die Leistungen fällig?
Erforderlich sind der Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen, beim Invaliditätsanspruch zusätzlich der Nachweis über den Abschluss des Heilverfahrens. Vor Abschluss des Heilverfahrens kann ein angemessener Vorschuss innerhalb eines Jahres nach dem Unfall verlangt werden.
Dokumentversion: 2021.04