Bei der Krankenzusatzversicherung der Janitos Versicherung empfiehlt es sich, vor umfänglichen Maßnahmen wie Zahnersatz oder Kieferorthopädie einen Heil- und Kostenplan einzureichen – der Versicherer erstattet die Erstellungskosten, prüft den Plan unverzüglich und nennt die zu erwartende Leistung. Wird kein Plan eingereicht, bleiben die Leistungen davon unberührt.
Es wird empfohlen, vor Inanspruchnahme von umfänglichen Maßnahmen (insbesondere bei Zahnersatz und Kieferorthopädie) einen Heil- und Kostenplan einzureichen.
In diesem Fall gilt:
- Der Versicherer erstattet die Kosten für die Erstellung des Heil- und Kostenplans.
- Der Versicherer verpflichtet sich, diesen unverzüglich zu prüfen.
- Der Versicherer teilt die Höhe der zu erwartenden Leistung mit.
Wird der Plan nicht eingereicht, hat dies keine Auswirkungen auf die Leistungen.
Was bedeutet das konkret?
Vor größeren Zahnbehandlungen können Sie einen Heil- und Kostenplan einreichen. So erfahren Sie vorab, mit welcher Leistung Sie rechnen können, und die Kosten für die Erstellung dieses Plans übernimmt der Versicherer. Das Einreichen ist freiwillig – reichen Sie keinen Plan ein, verlieren Sie dadurch keine Ansprüche.
Häufige Fragen
Wann sollte ich einen Heil- und Kostenplan einreichen?
Es wird empfohlen, vor Inanspruchnahme von umfänglichen Maßnahmen einen Heil- und Kostenplan einzureichen, insbesondere bei Zahnersatz und Kieferorthopädie.
Werden die Kosten für die Erstellung des Plans übernommen?
Ja. Reichen Sie einen Heil- und Kostenplan ein, erstattet der Versicherer die Kosten für dessen Erstellung.
Was passiert nach dem Einreichen des Plans?
Der Versicherer verpflichtet sich, den Plan unverzüglich zu prüfen, und teilt Ihnen die Höhe der zu erwartenden Leistung mit.
Was gilt, wenn ich keinen Plan einreiche?
Wird der Plan nicht eingereicht, hat dies keine Auswirkungen auf die Leistungen.
Dokumentversion: 2024.07