In der Hausratversicherung der Janitos Versicherung gilt als Blitzschlag der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen. Wann Überspannungs-, Überstrom- und Kurzschlussschäden an elektrischen Geräten mitversichert sind und welche Spuren am Grundstück als Schaden anderer Art zählen, erfahren Sie hier.
Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen.
Überspannungs-, Überstrom- oder Kurzschlussschäden an elektrischen Einrichtungen und Geräten sind nur versichert, wenn an Sachen auf dem Grundstück, auf dem der Versicherungsort liegt, durch Blitzschlag Schäden anderer Art entstanden sind.
Spuren eines Blitzschlags an diesem Grundstück, an dort befindlichen Antennen oder anderen Sachen als elektrischen Einrichtungen und Geräten stehen Schäden anderer Art gleich.
Was bedeutet das konkret?
Ein Blitzschlag liegt vor, wenn ein Blitz direkt auf Ihre Sachen übergeht. Schäden durch Überspannung, Überstrom oder Kurzschluss an elektrischen Geräten sind nicht automatisch gedeckt: Dafür muss der Blitz auf dem Grundstück des Versicherungsortes zusätzlich einen Schaden anderer Art verursacht haben. Auch sichtbare Blitzspuren am Grundstück, an Antennen oder an anderen Sachen (außer den elektrischen Geräten selbst) gelten dabei als solcher Schaden anderer Art.
Häufige Fragen
Was gilt als Blitzschlag?
Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen.
Sind Überspannungsschäden an elektrischen Geräten versichert?
Überspannungs-, Überstrom- oder Kurzschlussschäden an elektrischen Einrichtungen und Geräten sind nur versichert, wenn an Sachen auf dem Grundstück, auf dem der Versicherungsort liegt, durch Blitzschlag Schäden anderer Art entstanden sind.
Was zählt als Schaden anderer Art?
Spuren eines Blitzschlags an diesem Grundstück, an dort befindlichen Antennen oder anderen Sachen als elektrischen Einrichtungen und Geräten stehen Schäden anderer Art gleich.
Reicht ein reiner Kurzschlussschaden am Gerät für den Versicherungsschutz aus?
Nein. Ein solcher Schaden ist nur versichert, wenn durch den Blitzschlag zusätzlich Schäden anderer Art an Sachen auf dem Grundstück des Versicherungsortes entstanden sind.