In der Hausratversicherung der Janitos Versicherung sind bestimmte Schäden vom Versicherungsschutz ausgeschlossen – etwa durch Erdbeben, Sengschäden sowie spezielle Schäden an Verbrennungskraftmaschinen und elektrischen Schaltern. Erfahren Sie hier, welche Ausnahmen dabei greifen.
Nicht versichert sind:
- ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden durch Erdbeben;
- Sengschäden;
- Schäden, die an Verbrennungskraftmaschinen durch die im Verbrennungsraum auftretenden Explosionen, sowie Schäden, die an Schaltorganen von elektrischen Schaltern durch den in ihnen auftretenden Gasdruck entstehen.
Die Ausschlüsse gemäß Nr. 2.6.2 bis Nr. 2.6.3 gelten nicht für Schäden, die dadurch verursacht wurden, dass sich an anderen Sachen eine versicherte Gefahr gemäß Nr. 2.1 verwirklicht hat.
Was bedeutet das konkret?
Bestimmte Schadensarten sind vom Versicherungsschutz der Hausratversicherung ausgenommen. Dazu zählen Erdbebenschäden, Sengschäden sowie bestimmte Schäden an Verbrennungskraftmaschinen und an elektrischen Schaltern. Verwirklicht sich jedoch an anderen Sachen eine versicherte Gefahr und verursacht dadurch einen Schaden, greifen die genannten Ausschlüsse nach Nr. 2.6.2 bis Nr. 2.6.3 nicht.
Häufige Fragen
Sind Erdbebenschäden in der Hausratversicherung versichert?
Nein. Schäden durch Erdbeben sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht versichert.
Werden Sengschäden ersetzt?
Nein. Sengschäden gehören zu den nicht versicherten Schäden.
Sind Schäden an Verbrennungskraftmaschinen oder elektrischen Schaltern gedeckt?
Nicht versichert sind Schäden, die an Verbrennungskraftmaschinen durch die im Verbrennungsraum auftretenden Explosionen entstehen, sowie Schäden an Schaltorganen von elektrischen Schaltern durch den in ihnen auftretenden Gasdruck.
Gelten diese Ausschlüsse in jedem Fall?
Die Ausschlüsse gemäß Nr. 2.6.2 bis Nr. 2.6.3 gelten nicht für Schäden, die dadurch verursacht wurden, dass sich an anderen Sachen eine versicherte Gefahr gemäß Nr. 2.1 verwirklicht hat.