In der Hausratversicherung der Janitos Versicherung sind Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, innere Unruhen sowie Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen – ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen.
Ausschluss Krieg:
Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand.
Ausschluss Innere Unruhen:
Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch innere Unruhen.
Ausschluss Kernenergie:
Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen.
Was bedeutet das konkret?
Bestimmte Großereignisse sind grundsätzlich nicht über die Hausratversicherung abgedeckt. Dazu zählen kriegerische Auseinandersetzungen und ähnliche Ereignisse, gesellschaftliche Unruhen sowie Schäden, die mit Kernenergie oder radioaktiver Strahlung zusammenhängen. Diese Ausschlüsse gelten unabhängig davon, ob noch weitere Ursachen zum Schaden beigetragen haben.
Häufige Fragen
Sind Kriegsschäden in der Hausratversicherung abgedeckt?
Nein. Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Übernimmt die Versicherung Schäden durch innere Unruhen?
Nein. Schäden durch innere Unruhen sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht versichert.
Sind Schäden durch Kernenergie oder radioaktive Strahlung versichert?
Nein. Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Spielt es eine Rolle, ob weitere Ursachen zum Schaden beigetragen haben?
Nein. Die Ausschlüsse gelten ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen.
Dokumentenversion: 2024.07