Die Hausratversicherung der Janitos Versicherung definiert genau, wann eine Explosion vorliegt: als plötzlich verlaufende Kraftäußerung durch das Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen. Erfahre hier, welche Voraussetzungen bei Behältern und chemischen Umsetzungen gelten.
Explosion:
Explosion ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung.
Eine Explosion eines Behälters (Kessel, Rohrleitung usw.) liegt nur vor, wenn seine Wandung in einem solchen Umfang zerrissen wird, dass ein plötzlicher Ausgleich des Druckunterschieds innerhalb und außerhalb des Behälters stattfindet. Wird im Innern eines Behälters eine Explosion durch chemische Umsetzung hervorgerufen, so ist ein Zerreißen seiner Wandung nicht erforderlich.
Was bedeutet das konkret?
Eine Explosion ist im Kern eine plötzliche Kraft, die entsteht, weil sich Gase oder Dämpfe schlagartig ausdehnen wollen. Bei einem Behälter wie einem Kessel oder einer Rohrleitung wird zusätzlich vorausgesetzt, dass die Behälterwand so stark aufreißt, dass sich der Druckunterschied zwischen innen und außen plötzlich ausgleicht. Entsteht die Explosion dagegen durch eine chemische Reaktion im Inneren des Behälters, muss die Wand nicht zerrissen werden.
Häufige Fragen
Was gilt als Explosion in der Hausratversicherung?
Eine Explosion ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung.
Wann liegt die Explosion eines Behälters vor?
Eine Explosion eines Behälters (Kessel, Rohrleitung usw.) liegt nur vor, wenn seine Wandung in einem solchen Umfang zerrissen wird, dass ein plötzlicher Ausgleich des Druckunterschieds innerhalb und außerhalb des Behälters stattfindet.
Muss bei einer chemischen Umsetzung die Behälterwand zerreißen?
Nein. Wird im Innern eines Behälters eine Explosion durch chemische Umsetzung hervorgerufen, so ist ein Zerreißen seiner Wandung nicht erforderlich.