In der Hausratversicherung der Janitos Versicherung gilt ein Aufenthalt außerhalb der Wohnung – etwa während Ausbildung, freiwilligem Wehrdienst oder Bundesfreiwilligendienst – so lange als vorübergehend, bis ein eigener Hausstand gegründet wird. So bleibt der Versicherungsschutz erhalten.
Hält sich der Versicherungsnehmer oder eine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Person außerhalb der Wohnung auf, gilt dies so lange als vorübergehend, bis ein eigener Hausstand gegründet wird. Dies betrifft folgende Aufenthaltsgründe:
- zur Ausbildung
- zur Ableistung eines freiwilligen Wehrdienstes
- zur Ableistung eines internationalen oder nationalen Jugendfreiwilligendienstes (Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr)
- zur Ableistung des Bundesfreiwilligendienstes
Was bedeutet das konkret?
Wer für Ausbildung oder einen Freiwilligen- bzw. Wehrdienst zeitweise woanders wohnt, gilt weiterhin als zum versicherten Haushalt gehörend. Der Aufenthalt außerhalb der Wohnung wird als vorübergehend betrachtet – und zwar so lange, bis ein eigener Hausstand gegründet wird. Diese Angaben sind eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Gilt der Aufenthalt während der Ausbildung als vorübergehend?
Ja. Ein Aufenthalt außerhalb der Wohnung zur Ausbildung gilt so lange als vorübergehend, bis ein eigener Hausstand gegründet wird.
Welche Freiwilligendienste sind erfasst?
Erfasst sind der freiwillige Wehrdienst, ein internationaler oder nationaler Jugendfreiwilligendienst (Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr) sowie der Bundesfreiwilligendienst.
Für wen gilt diese Regelung?
Sie gilt für den Versicherungsnehmer oder eine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Person.
Wann endet der Status als vorübergehender Aufenthalt?
Der Aufenthalt gilt so lange als vorübergehend, bis ein eigener Hausstand gegründet wird.