Bei der Hausratversicherung der Janitos Versicherung ist Vandalismus nach einem Einbruch mitversichert – also wenn ein Täter in den Versicherungsort eindringt und versicherte Sachen vorsätzlich zerstört oder beschädigt. Was dabei genau als Vandalismus gilt, erfahren Sie hier.
Vandalismus nach einem Einbruch liegt vor, wenn:
- der Täter auf eine der in Nr. 3.2.1, 3.2.5 oder 3.2.6 bezeichneten Arten in den Versicherungsort eindringt und
- versicherte Sachen vorsätzlich zerstört oder beschädigt.
Was bedeutet das konkret?
Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe. Dringt ein Täter auf eine der genannten Arten in den Versicherungsort ein und beschädigt oder zerstört dort mutwillig und absichtlich versicherte Sachen, spricht man von Vandalismus nach einem Einbruch. Entscheidend ist, dass die Beschädigung vorsätzlich – also gewollt – erfolgt.
Häufige Fragen
Was gilt als Vandalismus nach einem Einbruch?
Vandalismus nach einem Einbruch liegt vor, wenn der Täter auf eine der in Nr. 3.2.1, 3.2.5 oder 3.2.6 bezeichneten Arten in den Versicherungsort eindringt und versicherte Sachen vorsätzlich zerstört oder beschädigt.
Muss der Täter in den Versicherungsort eindringen?
Ja. Voraussetzung ist, dass der Täter auf eine der in Nr. 3.2.1, 3.2.5 oder 3.2.6 bezeichneten Arten in den Versicherungsort eindringt.
Reicht eine versehentliche Beschädigung aus?
Nein. Die versicherten Sachen müssen vorsätzlich zerstört oder beschädigt werden.
Welche Eindringungsarten sind maßgeblich?
Maßgeblich sind die in Nr. 3.2.1, 3.2.5 oder 3.2.6 bezeichneten Arten des Eindringens in den Versicherungsort.