Die Hausratversicherung der Janitos Versicherung ersetzt Nässeschäden, wenn versicherte Sachen durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser zerstört, beschädigt werden oder abhandenkommen. Erfahren Sie, aus welchen Rohren, Anlagen und Geräten das Wasser stammen darf und welche Stoffe dem Leitungswasser gleichstehen.
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen.
Das Leitungswasser muss ausgetreten sein aus:
- Rohren der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen) oder damit verbundenen Schläuchen
- den mit diesem Rohrsystem verbundenen sonstigen Einrichtungen oder deren wasserführenden Teilen
- Einrichtungen der Warmwasser- oder Dampfheizung
- Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen
- Wasserlösch- und Berieselungsanlagen
- Wasserbetten und Aquarien
Dem Leitungswasser gleichgestellt sind:
- Sole, Öle, Kühl- und Kältemittel aus Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen
- Wasserdampf
Was bedeutet das konkret?
Läuft Wasser dort aus, wo es nicht hingehört, und beschädigt dabei Ihren Hausrat, springt die Versicherung ein. Entscheidend ist, dass das Wasser aus einer der genannten Quellen stammt – etwa aus Wasserleitungen, Heizungen, Klima- oder Solaranlagen sowie aus Wasserbetten und Aquarien. Bestimmte Flüssigkeiten wie Sole, Öle oder Kühl- und Kältemittel aus solchen Anlagen sowie Wasserdampf werden dabei wie Leitungswasser behandelt.
Häufige Fragen
Wann wird ein Nässeschaden ersetzt?
Ersetzt werden versicherte Sachen, die durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen.
Aus welchen Quellen muss das Leitungswasser stammen?
Aus Rohren der Wasserversorgung oder damit verbundenen Schläuchen, aus verbundenen sonstigen Einrichtungen oder deren wasserführenden Teilen, aus Warmwasser- oder Dampfheizungen, aus Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen, aus Wasserlösch- und Berieselungsanlagen sowie aus Wasserbetten und Aquarien.
Sind auch Wasserbetten und Aquarien mitversichert?
Ja, Wasser, das aus Wasserbetten und Aquarien austritt, zählt zu den erfassten Quellen.
Gelten auch andere Flüssigkeiten als Leitungswasser?
Ja. Sole, Öle, Kühl- und Kältemittel aus Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen sowie Wasserdampf stehen dem Leitungswasser gleich.
Dokumentenversion: 2024.07