In der Hausratversicherung der Janitos Versicherung gibt es klar definierte Fälle, in denen kein Versicherungsschutz besteht – etwa bei Plansch- oder Reinigungswasser, Schwamm, Grundwasser, Überschwemmung, Erdbeben, Schneedruck oder Leitungswasser aus mobilen Behältnissen. Auch für nicht bezugsfertige Gebäude und für Schäden durch ausgetretenes Aquariumwasser wird keine Entschädigung geleistet.
Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden durch:
- Plansch- oder Reinigungswasser;
- Schwamm;
- Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Überschwemmung oder Witterungsniederschläge oder einen durch diese Ursachen hervorgerufenen Rückstau;
- Erdbeben, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch;
- Erdsenkung oder Erdrutsch, es sei denn, dass Leitungswasser nach Nr. 4.2 die Erdsenkung oder den Erdrutsch verursacht hat;
- Öffnen der Sprinkler oder Bedienen der Berieselungsdüsen wegen eines Brandes, durch Druckproben oder durch Umbauten oder Reparaturarbeiten an dem versicherten Gebäude oder an der Wasserlösch- oder Berieselungsanlage;
- Leitungswasser aus Eimern, Gießkannen oder sonstigen mobilen Behältnissen.
Der Versicherer leistet keine Entschädigung für Schäden:
- an Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind und an den in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen befindlichen Sachen;
- am Inhalt eines Aquariums, die als Folge dadurch entstehen, dass Wasser aus dem Aquarium ausgetreten ist.
Dokumentenversion: 2024.07
Was bedeutet das konkret?
Die Hausratversicherung deckt nicht jeden Wasser- oder Naturschaden ab. Bestimmte Ursachen sind grundsätzlich vom Schutz ausgenommen – unabhängig davon, ob noch andere Umstände mitgewirkt haben. Dazu zählen etwa Wasser beim Planschen oder Reinigen, Naturereignisse wie Erdbeben oder Überschwemmung sowie Wasser aus tragbaren Behältern. Auch für noch nicht bezugsfertige Gebäude und für Folgen von ausgetretenem Aquariumwasser wird nicht gezahlt.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch Überschwemmung versichert?
Nein. Schäden durch Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Überschwemmung oder Witterungsniederschläge sowie einen dadurch hervorgerufenen Rückstau sind nicht versichert.
Ist Wasser aus einem Eimer oder einer Gießkanne mitversichert?
Nein. Leitungswasser aus Eimern, Gießkannen oder sonstigen mobilen Behältnissen ist ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen vom Versicherungsschutz ausgenommen.
Zahlt der Versicherer bei Erdbeben oder Schneedruck?
Nein. Schäden durch Erdbeben, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch sind nicht versichert.
Wird für Schäden an nicht bezugsfertigen Gebäuden gezahlt?
Nein. Für Schäden an Gebäuden oder Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind, sowie an den darin befindlichen Sachen leistet der Versicherer keine Entschädigung.
Sind Schäden durch ausgetretenes Aquariumwasser gedeckt?
Nein. Für Schäden am Inhalt eines Aquariums, die als Folge davon entstehen, dass Wasser aus dem Aquarium ausgetreten ist, wird keine Entschädigung geleistet.