Wer bei der Janitos Versicherung im Rahmen der Hausratversicherung zusätzlich seine bisherige Wohnung behält, erfährt hier, wie der Versicherungsschutz bei einem Doppelwohnsitz geregelt ist und für welche Übergangszeit beide Wohnungen abgesichert bleiben.
Behält der Versicherungsnehmer zusätzlich die bisherige Wohnung, geht der Versicherungsschutz nicht über, wenn er die alte Wohnung weiterhin bewohnt (Doppelwohnsitz).
Für eine Übergangszeit von zwei Monaten besteht Versicherungsschutz in beiden Wohnungen.
Was bedeutet das konkret?
Wer neben der neuen Wohnung auch die alte weiterhin bewohnt, hat einen Doppelwohnsitz. In dieser Situation wechselt der Versicherungsschutz nicht automatisch komplett in die neue Wohnung. Stattdessen sind beide Wohnungen für eine begrenzte Übergangszeit abgesichert – nämlich für zwei Monate.
Häufige Fragen
Was gilt, wenn ich meine bisherige Wohnung zusätzlich behalte?
Behalten Sie die bisherige Wohnung und bewohnen sie weiterhin (Doppelwohnsitz), geht der Versicherungsschutz nicht über.
Wie lange sind beide Wohnungen versichert?
Für eine Übergangszeit von zwei Monaten besteht Versicherungsschutz in beiden Wohnungen.
Was ist ein Doppelwohnsitz im Sinne dieser Regelung?
Ein Doppelwohnsitz liegt vor, wenn der Versicherungsnehmer zusätzlich die bisherige Wohnung behält und diese weiterhin bewohnt.
Geht der Versicherungsschutz auf die neue Wohnung über, wenn ich die alte weiter bewohne?
Nein. Wenn Sie die alte Wohnung weiterhin bewohnen, geht der Versicherungsschutz nicht über; für zwei Monate besteht Versicherungsschutz in beiden Wohnungen.