Wer mit seiner Hausratversicherung der Janitos Versicherung ins Ausland umzieht, sollte wissen: Der Versicherungsschutz geht nicht auf eine Wohnung außerhalb Deutschlands über und erlischt in der bisherigen Wohnung spätestens zwei Monate nach Umzugsbeginn.
Umzug ins Ausland:
- Liegt die neue Wohnung nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, geht der Versicherungsschutz nicht auf die neue Wohnung über.
- Der Versicherungsschutz in der bisherigen Wohnung erlischt spätestens zwei Monate nach Umzugsbeginn.
Was bedeutet das konkret?
Zieht man mit dem versicherten Hausrat in eine Wohnung außerhalb Deutschlands, wird diese neue Wohnung nicht automatisch vom bestehenden Vertrag erfasst. Für die alte Wohnung besteht der Schutz noch für eine Übergangszeit, endet aber spätestens zwei Monate nach Beginn des Umzugs.
Häufige Fragen
Geht mein Versicherungsschutz auf die neue Wohnung im Ausland über?
Nein. Liegt die neue Wohnung nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, geht der Versicherungsschutz nicht auf die neue Wohnung über.
Wie lange bin ich in der bisherigen Wohnung noch versichert?
Der Versicherungsschutz in der bisherigen Wohnung erlischt spätestens zwei Monate nach Umzugsbeginn.
Gilt diese Regelung auch bei einem Umzug innerhalb Deutschlands?
Diese Regelung betrifft den Fall, dass die neue Wohnung nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland liegt. Für einen Umzug innerhalb Deutschlands hängt der weitere Verlauf vom konkreten Tarif/Bedingungswerk ab.
Ab wann beginnt die Zwei-Monats-Frist?
Die Frist läuft ab Umzugsbeginn. Spätestens zwei Monate danach erlischt der Versicherungsschutz in der bisherigen Wohnung.