Was in der Hausratversicherung der Janitos Versicherung als Hausrat gilt, ist klar definiert: Neben allen Sachen zur privaten Nutzung zählen unter anderem Wertsachen, Bargeld, Einbaumöbel, Anbauküchen, Antennenanlagen, Markisen, bestimmte Boote, Schirme, berufliche Arbeitsgeräte und Haustiere zum versicherten Hausrat.
In der Hausratversicherung der Janitos Versicherung gilt Folgendes für Definitionen:
- Zum Hausrat gehören alle Sachen, die dem Haushalt des Versicherungsnehmers zur privaten Nutzung (Gebrauch bzw. Verbrauch) dienen.
- Wertsachen und Bargeld gehören ebenfalls zum Hausrat. Hierfür gelten besondere Voraussetzungen und Entschädigungsgrenzen (siehe Abschnitt A 13).
Ferner gehören zum Hausrat:
- (1) alle in das Gebäude eingefügten Sachen (z. B. Einbaumöbel und Einbauküchen), die der Versicherungsnehmer als Mieter oder Wohnungseigentümer auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat und daher hierfür die Gefahr trägt. Eine anderweitige Vereinbarung über die Gefahrtragung ist vom Versicherungsnehmer nachzuweisen;
- (2) Anbaumöbel und Anbauküchen, die serienmäßig produziert und nicht individuell für das Gebäude gefertigt, sondern lediglich mit einem geringen Einbauaufwand an die Gebäudeverhältnisse angepasst worden sind;
- (3) privat genutzte Antennenanlagen und Markisen, die ausschließlich der versicherten Wohnung gemäß Nr. 6.1 dienen und sich auf dem Grundstück befinden, auf dem die versicherte Wohnung liegt;
- (4) im Haushalt des Versicherungsnehmers befindliches fremdes Eigentum, soweit es sich nicht um das Eigentum von Mietern bzw. Untermietern des Versicherungsnehmers handelt (siehe Nr. 6.4.5);
- (5) selbstfahrende Krankenfahrstühle, Rasenmäher, Go-Karts, Modell- und Spielfahrzeuge, soweit diese nicht versicherungspflichtig sind;
- (6) Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote einschließlich ihrer Motoren sowie Surfgeräte;
- (7) Fall- und Gleitschirme sowie nicht motorisierte Flugdrachen;
- (8) Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die ausschließlich dem Beruf oder dem Gewerbe des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person dienen; Handelswaren und Musterkollektionen sind hiervon ausgeschlossen;
- (9) Haustiere, d. h. Tiere, die regelmäßig artgerecht in Wohnungen (nach Nr. 6.3.1) gehalten werden (z. B. Fische, Katzen, Vögel).
Was bedeutet das konkret?
Der Begriff „Hausrat“ umfasst grundsätzlich alles, was zum privaten Haushalt gehört und dort genutzt oder verbraucht wird. Dazu zählen nicht nur Möbel und Alltagsgegenstände, sondern auch Wertsachen und Bargeld, bestimmte Einbau- und Anbaumöbel, privat genutzte Antennen und Markisen, ausgewählte Freizeit- und Fortbewegungsgeräte sowie beruflich genutzte Arbeitsgeräte und Haustiere. Für einzelne Gruppen wie Wertsachen gelten zusätzliche Bedingungen.
Häufige Fragen
Zählen Wertsachen und Bargeld zum Hausrat?
Ja, Wertsachen und Bargeld gehören ebenfalls zum Hausrat. Dafür gelten besondere Voraussetzungen und Entschädigungsgrenzen (siehe Abschnitt A 13).
Sind Einbaumöbel und Einbauküchen mitversichert?
In das Gebäude eingefügte Sachen wie Einbaumöbel und Einbauküchen gehören zum Hausrat, wenn der Versicherungsnehmer sie als Mieter oder Wohnungseigentümer auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat und daher die Gefahr trägt. Eine anderweitige Vereinbarung über die Gefahrtragung ist vom Versicherungsnehmer nachzuweisen.
Gehören Boote und Schirme zum Hausrat?
Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote einschließlich ihrer Motoren sowie Surfgeräte gehören dazu. Ebenso Fall- und Gleitschirme sowie nicht motorisierte Flugdrachen.
Sind Haustiere Teil des Hausrats?
Ja, Haustiere gehören zum Hausrat. Gemeint sind Tiere, die regelmäßig artgerecht in Wohnungen (nach Nr. 6.3.1) gehalten werden, zum Beispiel Fische, Katzen und Vögel.
Ist beruflich genutztes Eigentum mitversichert?
Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die ausschließlich dem Beruf oder Gewerbe des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person dienen, gehören zum Hausrat. Handelswaren und Musterkollektionen sind hiervon ausgeschlossen.
Inhalte aus: Dokumentenversion: 2024.07