In der Hausratversicherung der Janitos Versicherung ist der Versicherungsort die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung – dazu zählen Wohnräume, Balkone und Terrassen, Nebengebäude wie Garagen sowie gemeinschaftlich genutzte Räume wie Fahrrad- oder Waschkeller. Hier erfahren Sie, welche Flächen genau dazugehören und wo Grenzen liegen.
Versicherungsort ist die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung.
Zur Wohnung gehören:
- diejenigen Räume, die zu Wohnzwecken dienen und eine selbständige Lebensführung ermöglichen. Dies sind die ausschließlich vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person privat genutzten Flächen eines Gebäudes. Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden, gehören nicht zur Wohnung, es sei denn, sie sind ausschließlich über die Wohnung zu betreten (sog. Arbeitszimmer in der Wohnung);
- Loggien, Balkone, an das Gebäude unmittelbar anschließende Terrassen sowie ausschließlich vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person zu privaten Zwecken genutzte Räume in Nebengebäuden – einschließlich Garagen – des Grundstücks, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet; gemeinschaftlich genutzte Räume, in dem Hausrat bestimmungsgemäß vorgehalten wird (z. B. ausgewiesene Stellflächen in Fluren, Fahrradkeller, Waschkeller) des Grundstücks, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet;
- darüber hinaus privat genutzte Garagen, soweit sich diese in der Nähe des Versicherungsortes befinden.
Dokumentenversion: 2024.07
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsort legt fest, an welchen Stellen Ihr Hausrat geschützt ist. Grundlage ist die im Versicherungsschein genannte Wohnung. Neben den eigentlichen Wohnräumen zählen auch private Außenbereiche wie Balkon und Terrasse dazu, ebenso Nebengebäude und Garagen auf dem Grundstück sowie gemeinschaftlich genutzte Räume, in denen Hausrat üblicherweise abgestellt wird. Ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzte Räume gehören grundsätzlich nicht dazu.
Häufige Fragen
Was gilt als Versicherungsort?
Versicherungsort ist die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung mit den zugehörigen Räumen und Flächen.
Gehören Balkon und Terrasse dazu?
Ja. Loggien, Balkone und an das Gebäude unmittelbar anschließende Terrassen gehören zur Wohnung.
Sind Garagen mitversichert?
Privat genutzte Garagen zählen dazu – sowohl in Nebengebäuden des Grundstücks als auch darüber hinaus, soweit sie sich in der Nähe des Versicherungsortes befinden.
Sind gemeinschaftlich genutzte Räume eingeschlossen?
Ja, sofern dort Hausrat bestimmungsgemäß vorgehalten wird, zum Beispiel ausgewiesene Stellflächen in Fluren, Fahrradkeller oder Waschkeller des Grundstücks.
Sind beruflich oder gewerblich genutzte Räume mitversichert?
Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden, gehören nicht zur Wohnung – es sei denn, sie sind ausschließlich über die Wohnung zu betreten (sog. Arbeitszimmer in der Wohnung).