In der Hausratversicherung der Janitos Versicherung wird bei zerstörten oder abhandengekommenen Sachen der Versicherungswert ersetzt, bei beschädigten Sachen die notwendigen Reparaturkosten samt Wertminderung – höchstens jedoch der Versicherungswert. Für Schönheitsschäden gilt eine besondere Regelung.
Ersetzt werden im Versicherungsfall bei:
- zerstörten oder abhandengekommenen Sachen der Versicherungswert (siehe Abschnitt A 9.1) bei Eintritt des Versicherungsfalles (siehe Abschnitt A 1);
- beschädigten Sachen die notwendigen Reparaturkosten bei Eintritt des Versicherungsfalles zuzüglich einer durch die Reparatur nicht auszugleichenden Wertminderung, höchstens jedoch der Versicherungswert (siehe Abschnitt A 9.1) bei Eintritt des Versicherungsfalles (siehe Abschnitt A 1).
Wird durch den Schaden die Gebrauchsfähigkeit einer Sache nicht beeinträchtigt und ist dem Versicherungsnehmer die Nutzung ohne Reparatur zumutbar (sogenannter Schönheitsschaden), so ist die Beeinträchtigung durch Zahlung des Betrages auszugleichen, der dem Minderwert entspricht.
Was bedeutet das konkret?
Kommt eine Sache abhanden oder wird sie zerstört, wird ihr Wert zum Zeitpunkt des Schadens erstattet. Bei einer beschädigten Sache werden die notwendigen Reparaturkosten übernommen, gegebenenfalls plus einer verbleibenden Wertminderung – dabei aber nie mehr als der Versicherungswert. Ist eine Sache nur optisch beeinträchtigt, weiterhin nutzbar und eine Reparatur zumutbar vermeidbar, gleicht die Versicherung nur den Minderwert aus.
Häufige Fragen
Was wird bei zerstörten oder abhandengekommenen Sachen ersetzt?
Ersetzt wird der Versicherungswert (siehe Abschnitt A 9.1) bei Eintritt des Versicherungsfalles (siehe Abschnitt A 1).
Wie wird bei beschädigten Sachen entschädigt?
Ersetzt werden die notwendigen Reparaturkosten bei Eintritt des Versicherungsfalles zuzüglich einer durch die Reparatur nicht auszugleichenden Wertminderung, höchstens jedoch der Versicherungswert bei Eintritt des Versicherungsfalles.
Was gilt bei einem sogenannten Schönheitsschaden?
Wird die Gebrauchsfähigkeit nicht beeinträchtigt und ist die Nutzung ohne Reparatur zumutbar, wird die Beeinträchtigung durch Zahlung des Betrages ausgeglichen, der dem Minderwert entspricht.
Gibt es eine Obergrenze bei der Erstattung beschädigter Sachen?
Ja, höchstens wird der Versicherungswert (siehe Abschnitt A 9.1) bei Eintritt des Versicherungsfalles erstattet.