Bei der Hausratversicherung der Janitos Versicherung wird die Verzinsung von Entschädigungsleistungen unter bestimmten Umständen ausgesetzt: Verzögert der Versicherungsnehmer selbst die Ermittlung oder Zahlung der Entschädigung, bleibt dieser Zeitraum bei der Fristberechnung unberücksichtigt.
Bei der Berechnung der Fristen gemäß Nr. 14.1, 14.2.1 ist der Zeitraum nicht zu berücksichtigen, in dem infolge Verschuldens des Versicherungsnehmers die Entschädigung nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann.
Was bedeutet das konkret?
Verzögert sich die Ermittlung oder Zahlung der Entschädigung, weil der Versicherungsnehmer daran ein Verschulden trägt, so zählt dieser Zeitraum bei der Berechnung der maßgeblichen Fristen nicht mit. Die betreffende Zeitspanne wird also gewissermaßen ausgeklammert.
Häufige Fragen
Was regelt die Hemmung in der Hausratversicherung?
Sie regelt, dass ein bestimmter Zeitraum bei der Berechnung der Fristen gemäß Nr. 14.1 und 14.2.1 nicht berücksichtigt wird.
Welcher Zeitraum bleibt bei der Fristberechnung unberücksichtigt?
Der Zeitraum, in dem infolge Verschuldens des Versicherungsnehmers die Entschädigung nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann.
Auf welche Fristen bezieht sich die Regelung?
Auf die Fristen gemäß Nr. 14.1 und 14.2.1.
Wann greift diese Regelung?
Sie greift, wenn ein Verschulden des Versicherungsnehmers dazu führt, dass die Entschädigung nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann.