In der Hausratversicherung der Janitos Versicherung darf der Versicherer die Zahlung unter bestimmten Voraussetzungen aufschieben – etwa bei Zweifeln an der Empfangsberechtigung oder solange ein behördliches oder strafgerichtliches Verfahren aus Anlass des Versicherungsfalles läuft. Hier erfahren Sie, wann das gilt.
Der Versicherer kann die Zahlung aufschieben, solange:
- Zweifel an der Empfangsberechtigung des Versicherungsnehmers bestehen;
- ein behördliches oder strafgerichtliches Verfahren gegen den Versicherungsnehmer oder seinen Repräsentanten aus Anlass dieses Versicherungsfalles noch läuft.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer darf mit der Auszahlung warten, wenn noch nicht sicher geklärt ist, wer das Geld erhalten darf, oder wenn wegen des Schadensfalls noch ein behördliches oder strafgerichtliches Verfahren gegen den Versicherungsnehmer oder seinen Repräsentanten läuft. Es handelt sich dabei um eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wann darf die Janitos Versicherung die Zahlung aufschieben?
Solange Zweifel an der Empfangsberechtigung des Versicherungsnehmers bestehen oder solange ein behördliches oder strafgerichtliches Verfahren aus Anlass des Versicherungsfalles noch läuft.
Was ist mit Zweifeln an der Empfangsberechtigung gemeint?
Es bestehen Zweifel daran, ob der Versicherungsnehmer tatsächlich berechtigt ist, die Zahlung zu empfangen.
Gegen wen kann sich ein laufendes Verfahren richten?
Gegen den Versicherungsnehmer oder seinen Repräsentanten, jeweils aus Anlass dieses Versicherungsfalles.
Um welche Art von Verfahren geht es?
Um ein behördliches oder strafgerichtliches Verfahren, das aus Anlass dieses Versicherungsfalles noch läuft.
Dokumentenversion: 2024.07