Wer in der Hausratversicherung der Janitos Versicherung eine abhandengekommene Sache zurückerhält, bevor die volle Entschädigung gezahlt wurde, kann den Anspruch behalten – sofern er die Sache innerhalb von zwei Wochen dem Versicherer zur Verfügung stellt. Andernfalls ist eine bereits gewährte Entschädigung zurückzugeben.
Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhandengekommenen Sache zurückerlangt, bevor die volle Entschädigung für diese Sache gezahlt worden ist, so behält er den Anspruch auf die Entschädigung, falls er die Sache innerhalb von zwei Wochen dem Versicherer zur Verfügung stellt.
Andernfalls ist eine für diese Sache gewährte Entschädigung zurückzugeben.
Was bedeutet das konkret?
Taucht eine als abhandengekommen gemeldete Sache wieder auf, bevor die volle Entschädigung ausgezahlt wurde, kommt es darauf an, wie schnell reagiert wird: Wird die Sache innerhalb von zwei Wochen dem Versicherer zur Verfügung gestellt, bleibt der Anspruch auf die Entschädigung bestehen. Geschieht das nicht, muss eine bereits erhaltene Entschädigung für diese Sache wieder zurückgegeben werden.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ich eine abhandengekommene Sache zurückerhalte, bevor die volle Entschädigung gezahlt wurde?
Sie behalten den Anspruch auf die Entschädigung, wenn Sie die Sache innerhalb von zwei Wochen dem Versicherer zur Verfügung stellen.
Welche Frist gilt für die Zurverfügungstellung?
Die Sache muss innerhalb von zwei Wochen dem Versicherer zur Verfügung gestellt werden.
Was geschieht, wenn ich die Sache nicht innerhalb der Frist zur Verfügung stelle?
Andernfalls ist eine für diese Sache gewährte Entschädigung zurückzugeben.
Gilt diese Regelung, wenn die volle Entschädigung bereits gezahlt wurde?
Die Regelung betrifft den Fall, dass der Besitz zurückerlangt wird, bevor die volle Entschädigung für die Sache gezahlt worden ist.