In der Hausratversicherung der Janitos Versicherung endet der Vertrag, wenn das versicherte Interesse nach Versicherungsbeginn wegfällt – etwa bei dauerhafter Auflösung des Hausrats nach Aufnahme in eine Pflegeeinrichtung, Aufgabe einer Zweit- oder Ferienwohnung oder im Todesfall. Erfahren Sie, wann genau der Schutz endet und wie die Versicherungsperiode geregelt ist.
Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung weg, endet der Vertrag zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Risikos Kenntnis erlangt.
Als Wegfall des versicherten Interesses gilt die vollständige und dauerhafte Auflösung des versicherten Hausrates:
- nach Aufnahme des Versicherungsnehmers in eine stationäre Pflegeeinrichtung;
- nach Aufgabe einer Zweit- oder Ferienwohnung. Wohnungswechsel gilt nicht als Wegfall des versicherten Interesses.
Das Versicherungsverhältnis endet bei Tod des Versicherungsnehmers zum Zeitpunkt der Kenntniserlangung des Versicherers über die vollständige und dauerhafte Haushaltsauflösung, spätestens jedoch zwei Monate nach dem Tod des Versicherungsnehmers, wenn nicht bis zu diesem Zeitpunkt ein Erbe die Wohnung in derselben Weise nutzt wie der verstorbene Versicherungsnehmer.
Prämienzahlung:
Je nach Vereinbarung werden die Prämien entweder durch laufende Zahlungen monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich oder als Einmalprämie im Voraus gezahlt.
Versicherungsperiode:
Entsprechend der Vereinbarung über laufende Zahlungen umfasst die Versicherungsperiode einen Monat, ein Vierteljahr, ein halbes Jahr oder ein Jahr. Bei einer Einmalprämie ist die Versicherungsperiode die vereinbarte Vertragsdauer, jedoch höchstens ein Jahr.
Was bedeutet das konkret?
Wenn der versicherte Hausrat dauerhaft und vollständig aufgelöst wird – etwa weil der Versicherungsnehmer dauerhaft in ein Pflegeheim zieht, eine Zweit- oder Ferienwohnung aufgibt oder verstirbt – besteht kein Grund mehr für die Versicherung. Der Vertrag endet dann zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer davon erfährt. Ein einfacher Umzug in eine andere Wohnung zählt hingegen nicht als Wegfall des versicherten Interesses.
Häufige Fragen
Wann endet der Vertrag bei Wegfall des versicherten Interesses?
Der Vertrag endet zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Risikos Kenntnis erlangt.
Was gilt als Wegfall des versicherten Interesses?
Als Wegfall gilt die vollständige und dauerhafte Auflösung des versicherten Hausrates nach Aufnahme des Versicherungsnehmers in eine stationäre Pflegeeinrichtung oder nach Aufgabe einer Zweit- oder Ferienwohnung.
Gilt ein Wohnungswechsel als Wegfall des versicherten Interesses?
Nein, ein Wohnungswechsel gilt nicht als Wegfall des versicherten Interesses.
Was passiert mit dem Vertrag beim Tod des Versicherungsnehmers?
Das Versicherungsverhältnis endet zum Zeitpunkt der Kenntniserlangung des Versicherers über die vollständige und dauerhafte Haushaltsauflösung, spätestens jedoch zwei Monate nach dem Tod – es sei denn, bis dahin nutzt ein Erbe die Wohnung in derselben Weise wie der verstorbene Versicherungsnehmer.
Wie lange dauert eine Versicherungsperiode?
Bei laufenden Zahlungen umfasst die Versicherungsperiode einen Monat, ein Vierteljahr, ein halbes Jahr oder ein Jahr. Bei einer Einmalprämie ist es die vereinbarte Vertragsdauer, jedoch höchstens ein Jahr.